Verfahren gegen den Stadtrichter Gustav Adolph Liebich und den Gastwirt Johann Friedrich Otto, beide aus Siebenlehn

Sächsisches Staatsarchiv in Dresden    StA-L 20014 Amt Nossen Nr 4329

 

Transkribiert 2023 von Klaus Kreyß, unvollständig und bestimmt fehlerhaft. Auslassungen im Transkript sind deutlich zu erkennen. Die Unterteilung durch Querlinien gibt die Original-Scans wieder. Die mit Original gekennzeichneten Marken führen zu den Original-Scans. Die Seitennumerierung bezieht sich auf originale Blatt-Numerierung; so bedeutet z.B. p. 17a : Pagina 17 avers (Vorderseite), 17r : Pagina 17 revers (Rückseite)

Bemerkungen (als Weblinks): Recommunicat, Requisition,

 

[Aktendeckel Original]

 

Inhalts-Verzeichniß   Original

Bl.

1. Requisition das Kriegsgerichts des Garde- Reiter- Regiments.

2. Dénunciationsschrift.

4. Befragung Haubolds.

5. Dergl. der Friebe.

7. Eingabe Haubolds.

9. Requisition an das Königl. Kriegsgericht der leichten 1. Linien Infanterie Brigade.

9b. Befragung der Friebe

10b Dergl. Haubolds.

13. Communicat des Kriegsgerichts der 1. Linien-Infanterie-Brigade.

14. Befragung Haubolds.

15b Dergl. Kreyßes.

18. Confrontation desselben mit Haubolden.

20. Befragung Ruschers.

21. Dergl. Köhlers.

21b Dergl. Lößnitzes.

22. Requisition an das Kriegsgericht des III. Reitenregiments.

24. Deren Reinschrift.

27b Befragung Tannenbergs

28b Requisition an den Stadtrath zu Siebenlehn

30. Recommunicat desselben.

31-33. Beglaubte Abschriften.

 

[p.01a Original]

 

Eing. am 28. Decbr. 1851.

i. O.

3 v Bohtl
An das Königl. Justizamt zu Nossen.
ƒ
Aus der abschriftlich beifolgenden Registratur ersieht das Königl. Justizamt, was der Reiter des III. Reiter-Regiments Tanneberg hier wider den Stadtrichter Liebig zu Siebenlehn und den dortigen Gastwirth Otto demunciert hat.
Auch Indem man gedachte Registratur anbei ergebenst mittheilt, hat man es dem
No. 1803. R. B.

 

[p.01r 02a   fehlt]

[p.02a]
[ siehe zum Text der Denunciacion das ursprüngliche Schreiben des Kriegsgerichts]

[p.02r 03a Original]

wo er als Sprecher aufgetreten sei die Einwohner Siebenlehns zum Zuzuge nach Dresden, um sich an den im Mai 1849 dort Statt gehabten Aufstande zu betheiligen aufgefordert. Als Zeugen benannte dabei der Reiter Tanneberg den Weißgerber Haubold in Siebenlehn der im Frühjahr 1849. dort Rathmann gewesen sei, sowie den in der 1. Linien-Infanterie-Brigade dienenden Soldaten Haubold aus Siebenlehn.
Auch denuncirte Tanneberg weiter gegen den Gastwirth Otto zu Siebenlehn, daß derselbe im Mai 1849. nach Dresden gezogen sei und im Gasthofe zu Gorbitz bei Dresden mit gewesen sei wie dieser Gasthof von einer Abtheilung Gardereitern nach einem hartnäckigen Kampfe mit den in demselben sich vertheidigenden Freischärlern genom-
[p.3a]  men worden sei. Es habe die Ehefrau des Schuhmachermeisters Leberecht Friebe senior in Siebenlehn den Gastwirth Otto damals selbst mit aus gedachtem Gasthofe entfliehen sehen.
Tanneberg erklärt er bringe diese Anzeige hier an, weil er früher bei der Garde gestanden und zu seinem zuständigen Auditor soweit habe, sonst aber nicht gewußt habe, an wen er sich Behufs einer Demunciation gegen den Stadtrichter in Siebenlehn wenden solle.
Tanneberg wird noch aufmerksam gemacht auf die Strafen welche wegen falscher Denunciation im Crimininalgesetzbuche art. 197. angedroht sind, bleibt aber nichts destoweniger bei seiner Denunciation und bittet dieselbe an die competente Behörde zu befördern.
Vorge=
[p.03r 04a Original]
lesen, genehmigt und mitunterschrieben
Baumgarten-Crusius   Auditeur.
Friedrich Wilhelm Tannenberg.
Für richtige Abschrift
Baumgarten Crusius  Auditeur

[Stempel] Königliches Kriegsgericht des Garde-Reiter Regiments

[p.04a]
JAmt Nossen am 7. Nov. 1851.
ist Amtswr Schönberg angewiesen worden, dem Weißgerber Haubold u. die verehel. Friebe in Siebenlehn dem 8. d Mon. 8. u. 10. Uhr Vormi[ttags] zur Befragung anher zu bestellen.
Seidel, A..

 

[links] Gegenwärtig die …
[rechts]

Justizamt Nossen am 8ten November 1851.
Heute erschien der Weißgerbermeister Friedrich Wilhelm Haubold, 40 Jahr alt, lutherischer Confession von Siebenlehn, wurde von der Ursache seiner Bestellung in Kenntniß gesetzt, zu eidesgemäßer Aussage der Wahrheit anermahnt, auf die Folgen eines falschen Zeugniß, ausdrücklich und ernstlich aufmerksam gemacht und gab sodann an:
Der Stadtrichter Herr Liebich in Siebenlehn hat mich in diesem Jahr einmal wegen Widersetzlichkeit gegen die Obrigkeit bei hiesigem Amt angezeigt und ich bin in Folge dieser Anzeige dermalen hier auch in Untersuchung, lebe aber mit Herrn Liebich deshalb nicht in Feindschaft. Ich weiß nicht, wie ich dazu komme, in gegenwärtiger Untersuchung zeugen zu sollen, ich habe, bis ich hier an Amtsstelle erschien, gar nicht gewußt, weshalb ich hierher bestellt war, es hat mir niemand

[p.04r 05a Original]

gesagt, wie ich hier aussagen soll. Mit dem Denunciant Tanneberger, den ich fast garnicht kenne, bin ich nicht verwandt oder verschwägert, nicht besonders befreundet oder verfeindet. Zu gegenwärtiger Denunciation habe ich nicht die geringste Veranlassung gegeben. Mit dem Gastwirth Otto habe ich niemals in Feindschaft gestanden und bin auch jetzt mit ihm nicht verfeindet. Wir haben uns gegenseitig nie beleidigt. Ueber die einzeln Dela? der Denunciation, über welche ich jetzt befragt werden soll, werde ich mich, da mir die ganze heutige Befragung zu überraschend kommt, heute nicht aussprechen.
Ich muß mich vor allen Dingen sammeln und mir die Zeiten von 1849 genau in das Gedächtniß zurückrufen. Ich kann deshalb auch heute auf keine mir vorzulegende Frage antworten.
Ich bin aber, das bemerke ich, im Jahre 1849 keineswegs Mitglied des Stadtrathes in Siebenlehn gewesen, wohl aber bin ich in diesem Jahr Stadtverordneter daselbst gewesen, weiß aber nicht, ob ich schon im Mai 1849 diese letzten Function bekleidet habe, ich werde mich auch hierüber, wie ich schon er- [p. 05a]  klärt habe, hierüber nicht aussprechen.
Obgleich er wiederholt drauf, daß er ungescheut sein Zeugniß, falls es auf Wahrheit beruhe, abzulegen habe und daß er jedenfalls bestimmte Antworten auf die ihm vorgelegten Fragen ertheilen müsse, aufmerksam gemacht worden war, gab er doch auf keine der ihm in bezüglich der einzelnen Denunciationspunkte vorgelegten Frage eine andere Antwort als die; daß er sich die Sache vorher überlegen müsse, und jetzt gar nicht antworten werde.
Auf Vorlesen hat er   stohmdes genehmigt, es ist ihm eröffnet worden, daß er weitere Bescheidung erhalten werde und er hat sich mit
[Unterschrift] Friedrich Wilhelm Haubold
unterschrieben in Gegenwart des die Befragung leitenden Herrn Actuars … und der Herrn Amtsbeisitzer Forwerg, Beck und Seidel.

Hierauf erschien an demselben Tage Vormittags Dorothea Wilhelmine verehelichte Schuhmachermeister Friebe, 59 Jahre alt, lutherischer Confession, in

[p.05r 06a Original]

Siebenlehn, sie wurde von der Ursache ihrer Vorladung in Kenntniß gesetzt, zur eidesgemäßen Aussage der Wahrheit anermahnt, auf die Folgen, die ein sich durch ein falsches Zeugniß zuziehen … ernstlich aufmerksam gemacht und get.. sodann zuvörderst im Allgemeinen an:
Ich bin mit dem Gastwirth Otto in Siebenlehn und dem Schuhmacher Tanneberger von Wilsdruf, welche ich beide kenne, weder verwandt noch verschwägert, weder besonders befreundet noch verfeindet mit einem von Beiden, es hat mir niemand gesagt, wie ich hier aussagen soll, es hat mir niemand für mein Zeugniß, von welchem ich weder Nutzen zu hoffen, noch Schaden zu fürchten habe, etwas gegeben oder versprochen, ich habe heute hier der Amtsstelle erst erfahren, weshalb ich bestellt worden bin. In gegenwärtiger Untersuchung bin ich weder dem Denunciaten, noch dem Denunciator in irgend einer Weise beiräthlich gewesen.
In der Hauptsache gab sie sodann Folgendes an:
Am 7ten Mai 1849 ging ich, um meinen Pflegesohn, Bernhard Ottomar Hildebrand, der damals [p.06a] als Soldat bei dem Leibregiment stand und, wie ich erfahren hatte, mit seinem Regimente in oder bei Dresden stehen sollte, aufzusuchen, von Siebenlehn fähfat nach Dresden zu. Der Gastwirth Otto von Siebenlehn und ein Paar gebirgische Bandhändler, welche ihre Waaren, weil sie dachten solche einzubüßen, gern aus Dresden herausholen wollten, begleiteten mich. Otto hatte, wenn ich nicht irre, auch Geschäfte in Dresden, ich weiß das letzte indeß nicht genau. Wir gelangten gegen Abend, ohngefähr um 7 Uhr nach Gorbitz und in den dortigen Gasthof wo wir erfuhren, daß dieser Gasthof wahrscheinlich in der bevorstehenden Nacht werde vom Militair beschossen werden. Otto als er dies hörte, wollte sogleich wieder nach Siebenlehn umkehren, ließ sich aber durch mein beständiges Bitten, daß er mich nicht allein unter so vielen fremden Leuten lassen solle, der ganze Gasthof war mit Gästen überfüllt, bewegen, die Nacht im Gasthofe mitzuzubringen, wo er und ich nebst vielen anderen, mir unbekannten Leuten in einer Oberstube schliefen. Als wir

[p.06r 07a Original]

Kaffe tranken und ich grade am Fenster saß, schlugen auf einmal Kugeln neben uns in die Stube. Otto sprang sogleich zur Hinterthür hinaus, ich aber ging vorn zur Hausthür hinaus und nach dem Gasthofe zu Pennrich zu, wo ich mich, bis das Militair nicht schoß versteckte. Auf dem Weg dahin und nach Siebenlehn zu begegnete ich Otton, der mir erklärte, daß er nun jedenfalls nicht nach Dresden gehe, sondern vielmehr nach Siebenlehn zurückkehre. Waffen habe ich bei Otto weder auf dem Wege nach Gorbitz von Siebenlehn aus, noch auf dem Rückwege nach Siebenlehn gesehen.
Auf ..lesen hat sie .. das genehmigt, sich zur eidl. Bestärkung ihrer Aussage erboten und sich mit

[Unterschrift] Dorodea Wilhelmine Friebe
in Gegenwart des die Befrag.. ..endes Herrn Actuar … und der Herrn Beisitzer Forwerg, Beck und Seidel unterschrieben.
[links Unterschriften]
Gottlieb Lebrecht Forwerg   Ernst Otto Beck   Julius Bernhard Seidel, Amtsbeisitzer

[p.07a]

Praes.? am 15. November 1851
Hochedler Herr Amtmann
Sie werden verzeihen, ich bin ein befangener Mensch, bin neulich wegen der Maysache, w. Hr. Stadtrichter, w. Schuhmachergeselle Tanneberg, w. soll Zeugen in der Sache, konnte mich nicht gleich zurecht finten.
Wie ich mir es reiflich überlegt habe, so muß ich zur Wahrheit aussagen das ich mit Tenneberger’n nebst Constand Lößnitzen in laufe diesen Herbst gesprochen. Ein zufälliges Gespräch, von dieser Maygeschichte ist unter andern mit vor gekommen w. Tanneberg brachte diesen Vereinsabend von Hempels mit herzu wo her Dr. Kreis seine Rückreise von Dresden erzählte.
Ich bekomme zur Antwort: die Leute machen auch Fehler, wen der Hr. Kreis damals mit den Schreiben an die Profeßorische Regierung ankamm so konnte es schlecht ausfallen, der Stadtrichter hat es außgestellt, in Namen

[p.07r 08a Original]

des Stadtraths, so hat etwas ähnliches? habe ich in diesen Sprechsaal bey Hempels auch beim Dr. Kreis sein Spechen gehört als Er von Dort zurückkamm w. erzählte.
Würde so eine Anerkennung vom Stadtrath dort gefunden sein, so hätte es vielleicht harte Strafe gesetzt, daß Kugelfeier ist gut geweßen.
Ich beruffe mich daß ich es in diesen Hempels Verein von Hr. Dr. Kreis gehört, w. späther? von Constan Lößnitzen auch.
Ich habe mir weiter nichts bey diesen Worten gedacht, am aller wenigsten das Tanneberg eine Anzeige machen würde, das ist alles was ich weis, mehr kann ich über dieses zufälliges Gespräch nicht sagen.
W. verbleibe Einen Hochedlen Herrn Amtmann ergebener   Wilhelm Haubold
Siebenlehn d. 14. Novbr 51.
[p. 08a]

JAmt Nossen, am 11. Dec. 1851.
ist Amtsm: Schönberg angewiesen worden, dem Weißgerbermstr. F. W. Haubold u. die verehel. Schuhmachermstr. Friebe in Siebenlehn den 13. d. Mon: ½ 10. u. 8. Uhr Vormi[ttags] unter Androhung von 5 Ngr Strafe im Nichterscheinensfalle zur Befragung anher zu bestellen.
Seidel, A…

 

[p.08r 09a     fehlt]

[p.09a]

Brigade zugetheilten Soldaten Haubold aus Siebenlehn sich berufen.
Das Königl. Kriegsgericht der 1. Linien-Infantrie-Brigade zu Dresden wird daher hiermit ergebenst ersucht:
den Soldat Haubold aus Siebenlehn über das dem Stadtrichter Liebich daselbst zur Last Gelegte umständlich zu befragen, das darüber aufzunehmende

[p.09r 10a Original]
Protocoll aber in beglaubigter Abschrift baldgefälligst anher gelangen zu lassen.
Königl. Justizamt Nossen den 12. December 1851.

Koenigl. Justizamt Nossen den 13. December 1851
Heute Vormittags erscheint dahier an Königl. Amtsstelle Dorothee Wilhelmine verehel. Schuhmachermeister Friebe in Siebenlehn, wird von dem Grunde ihrer Vorforderung in Kenntniß gesetzt, wiederholt bedeutet, daß sie vor Gericht zur Angabe der Wahrheit verbunden, und unter Eidesvorbehalt anderweil befragt, wie folgt:
Auf dem Wege von Siebenlehn nach Dresden am 7. Mai 1849 holte mich der Gastwirth Otto erst bei dem Dorfe Tanneberg ein.
Auf die Frage, was für Geschäfte Otto in Dresden am 7. Mai 1849 in Dresden yhabe verrichten wollen, entgegnete sie:
Das weiß ich nicht; von Tanneberg bis in den Gor[bitzer] Gasthof sprach ich wenig mit ihm; er hat mir g[ar-?] nichts gesagt und ich habe ihn auch nicht gefragt, warum er nach Dresden gehen wolle.
Auf die weitere Frage, ob am 7. Mai 1849 während ihrer Anwesenheit in Gorbitz beim und in dem Gorbitzer [p. 10a] Gasthofe ein Kampf zwischen dem Militär und den Aufständischen statt gefunden habe, versetzt sie:
Der Gorbitzer Gasthof und die Straße in Gorbitz war von Freischärlern besetzt, das Militair aber stand nicht weit davon.
Von unserer Ankunft in Gorbitz, war den ganzen tag über von beiden Seiten auf einander geschossen worden; wie wir aber in den Gasthof kommen, war alles still und diese Stille wurde auch die ganze Nacht über nicht unterbrochen; nur einen Schuß habe vom Gasthofe aus fallen hören.
Da alsbald nach unserer Ankunft in Gorbitzer Gasthofe gesagt wurde, daß zu befürchten stehe, der Gasthof werde vom Militair die Nacht über überfallen und Jeder niedergemacht werden, wer da gefunden? werde, beabsichtigte Otto sofort den Gasthof zu verlassen und nach Siebenlehn zurückzukehren, verblieb indeß auf meine Bitte, mich nicht zu verlassen.
Den anderen Tag früh beim Kafféetrinken hieß es auf einmal „das Militär rückt an“; wir sahen es auch alsbald auf den Gasthof zu kommen; der Gasthof wurde beschossen, wobei wir eiligst davon, ich nach Löbtau zu, Otto aber zurück nach Siebenlehn liefen.
Während unseres Aufenthaltes in Gorbitz bin ich von der Seite Otto’s nicht gewichen und kann ich daher auf das Bestimmteste versichern,

[p.10r 11a Original]

daß Otto an dem Kampfe in Gorbitz

Kampf gegen das Militär

Nach Verlesung und Genehmigung dieses Protocolls durch eigenhändige Namensunterschrift bittet  … um Ansetzung ihrer Zeugengelds für ihr zweimaliges Erscheinen.
[Unterschrift] Dorothea Wilhelmine Friebe

 

Darauf tritt ein der Meister Friedrich Wilhelm Haubold in Siebenlehn, wird von dem Grunde seiner Vorforderung und davon
. . .

[p.11a]
Folgendes:
Ich weiß aus eigener Wahrnehmung nichts davon, daß Herr Stadtrichter Liebich in Siebenlehn im Jahre 1849 die sogenannte provisorische Regierung in einem Schreiben ausdrücklich anerkannt habe,
weiß ferner nichts davon, daß p. Liebich dieses Schreiben unter den Rathsmitgliedern zu Siebenlehn Behufs dessen Unterschrift habe circuliren lassen,
weiß endlich nicht und habe nicht gehört, daß in einer Versammlung bei dem Schänkwirth Hempel in Siebenlehn während des Dresdner Maiaufstandes im Jahre 1849 Liebich als Sprecher aufgetreten sei und die Siebenlehner Einwohner zum Zuzuge nach Dresden und zur Theilnahme an dem dortigen Aufstande aufgefordert habe.
Auf Vorhalt, daß aber der Soldat Tanneberg solches ausdrücklich behauptet und derselbe sich zur Erweislichmachung dieser Anschuldigung auf sein, Comparentens Zeugniß berufen habe, spricht er:
Früher und namentlich zur Zeit des Dresdner Maiaufstandes bestand in Siebenlehn ein Bürgerverein, welcher seinen Sitz im Hempelschen Schencklocale hatte.
Versammlungen diese Vereines fanden in der Regel allwöchentlich nur einmal, bei der damaligen bewegten Zeit aber zweimal

[p.11r 12a Original]

statt; dieser Verein verfolgte keine politischen [Ziele]. Wenn ich nicht irre, war zur Zeit des Dresdner Aufstandes der Fabrikbesitzer Beier Vorsitzer des Vereines.
An dem Tage im Mai 1849, an welchem die ersten Preußen in Neustadt-Dresden einge[drungen] waren, hatte auch zur Abendzeit eine Versammlung dieses Vereines stattgefunden, bei welcher Herr Dr. Kreyß in Siebenlehn eine Rede hielt, durch welche er den versammelten Vereinsmitgliedern den Stand des Dresdner Aufstandes mittheilte und ihnen weiter eröffnete, daß er vom Stadtrichter Liebich ein Schreiben erhalten, welches die Anerkennung der sogen. provisorischen Regierung seiten des Stadtrathes zu Siebenlehn enthalten habe, daß er mit diesem Schreiben nach Dresden gegangen sei, um es der provisorischen Regierung zu übergeben, daß er aber solches nicht gethan habe.
Auf die Frage, ob nicht der Dr. Kreyß bei dieser oder einer anderen Gelegenheit den Grund der Nichtabgabe des Schreibens an die provis. Regierung angeführt habe, versetzt er:
Das weiß ich nicht mehr.
Auf die fernere Frage, ob Dr. Kreyß diese Rede überhaupt in einem regierungsfeindlichen [p.12a] Tone gehalten, und namentlich ob er darin die sächsische Regierung auf eine aufreizende Art und Weise verunglimpft habe, entgegnet er:
Nein, Gott bewahre!
Auf die Frage, ob er die Wahrheit in ihrem ganzen Umfange gesagt habe, erklärt er:
Was ich in der Sache weiß, habe ich gesagt, und das, was ich gesagt habe, ist wahr.
Stadtrichter Liebich nahm zwar gewöhnlich an den Vereinsversammlungen Theil, allein ich weiß doch nicht mehr, daß er auch in der Versammlung gegenwärtig gewesen wäre, als Kreyß die Rede hielt.
Auf Vortrag, daß es befremde, daß Tanneberg sich auf ihn, Dicantens? Zeugniß berufen habe, weil er die erhobene Anschuldigung in der Hauptsache in das Nichtwissen gestellt habe, und auf die Frage, wie es komme, daß Tanneberg bei so bewandten Umständen überhaupt ihn als Zeugen habe anrufen können, bemerkt er:
Eines Tages während des vorigen Sommers oder Herbstes traf ich einmal in Siebenlehn auf der Gasse Tannebergen und den Schuhmacher Lößnitz, welche mit mir ein Gespräch anknüpften; dieses Gespräch lenkte Lößnitz

[p.12r 13a Original]

auch auf den Dresdner Maiaufstand, wobei ich nur erzählte, was der Dr. Kreyß, wie vor angegeben, in der in der Vereinsversammlung gehaltenen Rede gesagt habe, obschon dies alles Lößnitz und Tanneberg besser wußten, als ich, weshalb ich auch glaube, daß die mich nur haben aushorchen wollen, ohne daß ich einen Zweck angeben könnte wozu dies geschehen sein sollte.
Im Jahre 1849 bin ich nicht Rathmann gewesen, ist überhaupt Niemand in Siebenlehn Rathmann gewesen, welcher den ..men Haubold ge.. hat, indeß bin ich im Herbst? 1849 zum Stadtverordneten gewählt worden, aber erst im Jahre 1850 in das Stadtver[ordneten]-Collegium eingetreten.
Unter dem Erbieten zur eidlichen Bestärkung genehmigt Haubold auf Verlesen durch eigenhändige Namensunterschrift dieses Protocoll
[Unterschrift] Friedrich Wilhelm Haubold
[links drei Unterschriften]
[sonst Formalitäten]

[p.13a]

An das Königl. Justizamt zu Nossen.
In Gemäßheit des vom geehrten Königl. Justizamt in Betreff der dem Hrn. Stadtrichter und Adv. Liebich zu Siebenlehn gemachten Anschuldigung anher erlassenen Requisitiumsschreiben vom 17/18 ds. Mts. ist der Soldat ausgezeichneter Classe August Sidan Haubold von der 1n/. Comp. des 3n/. Infanti-Batailli abgehört worden und wird das diesfalls aufgenommene Protokoll dem geehrten Königl: Justizamte beifolgend in beglaubigter Abschrift mit dem Antrage?

[p.13r 14a Original]
um gefällige Berücksichtigung der beiverzeichneten Kosten ergebenst übersendet.
Dresden am 23. December 1851
Königl. Kriegsbericht der 1sten Infantri Brigade
[p.14a]
Abschrift
In Gegenwart

[p.14r 15a Original]

[p.15r 16a Original]
[links]

In Gegenwart der Urkundsbeamten  Forwerg, Beck und Seidel   Nachrichtl. durch Schubert, Act.
[rechts]
königl. Justizamt Nossen den 7. Januar 1852.
Heute Vormittags erscheint dahier an königl. Amtsstelle der Medic. Pract.
Herr Camillo Friedrich Kreyß zu Siebenlehn,
seiner Versicherung nach 41 Jahre alt, lutherisch, wird von dem Grunde seinen Vorforderung in Kenntniß gesetzt, bedeutet, daß er vor Gericht zur Angabe der Wahrheit verbunden sei, und abgehört, wie folgt:
Während des Dresdner Aufstandes im Mai 1849 war ich Rathmann zu Siebenlehn.
Es ist eine offenbare Unwahrheit, daß der Stadtrichter Liebich in Siebenlehn während des Dresdner Maiaufstandes im Jahre 1849 die so genannte provisorische Regierung in einem Schreiben ausdrücklich [p.16a] anerkannt hätte, unwahr ferner, daß Liebich dieses Schreiben unter den damaligen Rathsmitgliedern Behufs dessen Unterschrift habe circuliren laßen,
unwahr, daß derselbe in einer Versammlung während des Dresdner Aufstandes bei dem Schankwirth Hempel in Siebenlehn eine Rede gehalten und in derselben die Einwohner zu Siebenlehn zum bewaffneten Zuzuge nach Dresden aufgefordert habe.
unwahr, daß ich am 5. Mai 1849 in einer Versammlung des Bürgervereines zu Siebenlehn eine Rede gehalten und darinnen nicht allein den Stand des Dresdner Aufstandes sondern auch weiter mitgetheilt hätte, "der Stadtrichter Liebich habe mir ein Schreiben gegeben, welches der Anerkennung der provisorischen Regierung Seiten des Stadtrathes zu Siebenlehn enthalten habe. mit diesem Schreiben sei ich nach Dresden gegangen, um es der provisorischen Regiering zu überreichen; mit der Ueberreichung des Schreibens habe ich indeß Anstand genommen.
Die Sache verhält sich in Wahrheit ganz anders, und zwar folgender Maaßen.
Am 5. und 6. Mai 1849 durchliefen die Stadt Siebenlehn die aufregendsten Gerüchte in Betreff

[p.16r 17a Original]
des Dresdner Aufstandes, so daß ich vom 7. diesen Monats auf den Gedanken kam, nach Dresden zu reisen, um mich theils von dem Stande des Aufstandes zu überzeugen, theils aber auch meine sich damals in Dresden aufhaltenden Eltern von da weg nach Siebenlehn, zu holen.
Diese meine Absicht teilte ich dem Stadtrichter Liebich mit; er redete mir zu, sie auszuführen, und begehrte ich sofort zu meiner persönlichen Sicherheit von ihm eine Legitimation, welche er mir auch ohne Anstand ausstellte, in ihr waren die beiden obenerwähnten Gründe, meiner Reise und daß ich Rathmann der Stadt Siebenlehn sei, angeführt.
Noch an demselben Tage, also um 7 Mai 1829 Mittags verließ ich, nun mit einem Schläger zu meiner Selbstvertheidigung bewaffnet, Siebenlehn, ging über Eula, wo ich meine Waffe, an den Sohn des Stadtmusikus Thierfelder in Nossen abgab, da ich vernommen hatte, daß die Straße nach Dresden sicher zu passiren sei, und über Gorbitz nach Dresden; daselbst an der Brücke beim Löbtauer Chausséehause angelangt, wurde ich von einem Soldaten befragt, wohin ich wolle und nachdem ich ihm mitgetheilt hatte, daß ich beabsichtige, in die Stadt herein zu gehen, [p.17a] versicherte mir derselbe, daß ich von dieser Seite nicht in die Stadt kommen könne, rieth mir vielmehr zum großen Garten in die Stadt herein zu kommen zu versuchen, bemerkte auch zugleich, daß in der nächsten Nacht Gorbitz eingenommen werden würde.
Dieser letztere Umstand veranlaßte mich, gar nicht nach Dresden herein, sondern über Gorbitz zurück nach Siebenlehn zu gehen, denn ich wußte, daß in Gorbitz noch mehrere Siebenlehner seien, und wollte nun diese aus der ihnen drohenden Gefahr ziehen. In Gorbitz gelang es mir auch, einige Siebenlehner mit fort zurück nach Hause zu nehmen.
Den andern Tag, also am 8. Mai 1849 Nachmittags gelangte ich in Siebenlehn wieder an, ging als bald zu dem Stadtrichter Liebich und erzählte demselben was ich auf der Reise nach Dresden gesehen und gehört hatte.
Gegen Abend desselben Tages ging ich in die Hempelsche Schankwirtschaft; daselbst traf ich eine größere Anzahl Siebenlehner Einwohner, welche mich aufforderten, ihnen das ebenfalls zu erzählen, was sich auf meiner Reise gesehen und gehört hatte; dieser Aufforderung kam ich auch nach und bemerkte bei dieser Erzählung, daß ich meine Reiselegitimation auf dem Wege nach Dresden aus Furcht, von dem Militär als Abgesandter der Stadt Siebenlehn betrachtet


[p.17r 18a Original]
zu werden, in den Stiefeln gehabt hätten was nachgehends zu dem spottweisen Gerüchte Veranlaßung gegeben hat: „der Stadtrath zu Siebenlehn habe die provis. Regierung in den Stiefeln anerkannt gehabt“.
Vorgelesen und genehmigt, auch eigenhändig unterschrieben.
Camillo Kreyss


[p.18a]
sei und erst den 18. diese Monats nach Hause zurückgekehrt, er aber daher dem Dr. Kreyß in Siebenlehn den Bestellzettel gar nicht behändigt habe.
Nachrichtl. durch Schubert, Act

JAmt Nossen, am 17/1 52. ist Amtsw. Schönberg angewiesen worden, H. D. Kreyß u. den Weißgerber J. W. Haubold in Siebenlehn den 20. d. Mon. 9. Uhr Vormi zur Confrontation anher zu bestellen
Seidel, A…
[links]

Praesentes
[rechts]
Königl. Justizamt Nossen den 20. Januar 1852.
Heute Vormittags erschien dahier an Königl. Amtsstelle der Weißgerber Friedrich Wilhelm Haubold in Siebenlehn, ingleichen der dasige Med. Pract. Herr Camillo Friedrich Kreyß werden von dem Grunde ihrer Vorforderung in Kenntniß gesetzt und nachdem an Haubolden die Frage gerichtet worden war, ob ihm seine am 12. vorigen Mts. erstatteten Angaben noch lebhaft im Gedächtinisse

….

[links]

Praesentes die Urkundsbeamten  Toepelmann   Forwerg  und Seidel.  Nachrichtl. durch Schubert, Act.
[rechts]

Königl. Justizamt Nossen den 20. Januar 1852.
Heute Vormittags erschienen dahier an Königl. Amtsstelle der Weißgerber Friedrich Wilhelm Haubold in Siebenlehn.
ingleichen der dasige Med. Pract.  Herr Camillo Friedrich Kreyß
werden von dem Grunde ihren Vorforderung und Kenntniß gesetzt und nachdem an Haubolden die Frage gerichtet worden war, ob ihm seine am 12 vorigen Mts erstatteten Angaben noch lebhaft im Gedächtnisse

[p.18r 19a Original]
ruhen, und er im Stande sei, seine Aussagen. so weit nöhtig, dem ihm gegenüber sitzenden Med. Pract. Kreyß unter die Augen zu sagen, erklärt er, daß er nicht mehr wisse, was er in der Sache ausgesagt habe. Derselbe erhält daher das Bl. 10b anzutreffende Protocoll nochmals langsam und deutlich vorgelesen, und wird sodann weiter gefragt, ob er dieses Protocoll verstanden habe und wiederholt genehmige? worauf er bemerkt:

Ich bin nicht der Mann, welcher den Inhalt dieses Protocolls sofort erfassen könnte.

Demselben werden daher seine Aussagen, in so weit diese Gegenstand der heutigen Confrontation sind, anderweit vorgehalten, er versichert deren Wahrheit, und bemerkt nur abänderungsweise, daß er nicht wisse, wie Kreyß die Rede an dem Tage gehalten habe, an welchem die ersten Preußen in Neustadt-Dresden eingerückt seien.

Haubold hält nunmehr Kreyßen vor:
Eines Abends während des Dresdner Maiaufstandes haben Sie allerdings in der Hempelschen Schankwirtschaft eine Rede [p.19a] gehalten, welche auch ich mit angehört habe.

Kreyß.
Am 8. Mai 1839 habe ich allerdings auf Veranlassung der Umstehenden meine Reise nach Dresden erzählt, um den Leuten einen Begriff zu machen, von den mir bekannt gewordenen Verhältnissen. Dies war in der Hempelschen Schankwirthschaft, nicht schon in der Versammlung des Bürgervereins oder des damals aus dem Bürgerverein in den Sprechsal übergegangenen Vereines.

Haubold.
Sie hielten diese Rede vor dem Sprechsale.

Kreyß.
In dem Sprechsale allerdings.

Haubold.
In dieser Rede theilten Sie den Zuhörern nicht allein den Stand des Dresdner Aufruhrs mit, sondern eröffneten auch denselben, daß sie vom Stadtrichter Liebich ein Schreiben erhalten hätten, in welchem der Stadtrath zu Siebenlehn die sogen. provisorische Regierung anerkannt habe.

Kreyß.
Nein, das ist nicht richtig; ich habe von meiner Reiselegitimation gesprochen und kann hierüber so viel Zeugen beibringen, als nur irgend nothwendig sind.

Haubold.
Nein, Herr Doctor! ich berufe mich auf das Zeugniß des Schuhmachers Lößnitz in

 

[p.19r 20a Original]

Siebenlehn, welcher den Vornamen Constantin führt.

Kreyß
Ich berufe mich auf das Zeugniß des vormaligen Vorstandes der Stadtverordneten Ludwig Heimrich, ferner des Obermeisters der Lohgerberinnung Ernst Putzger, welche beim Halten der Rede in meiner Nähe gestanden haben.

Haubold.
In dieser Rede haben Sie ferner den Zuhörern mitgetheilt, daß Sie mit diesem Schreiben auch wirklich nach Dresden gegangen seien, um es der provisorischen Regierung zu übergeben, daß Sie es aber an die provisorische Regierung nicht abgegeben.

Kreyß.
Daran ist kein Wort wahr; übrigens befindet sich die hier fragliche Legitimation noch abschriftlich im Raths-Attestatenbuche. Im Übrigen bitte ich die Acten herbei zu ziehen, welche die Protokolle über die Sitzungen des Stadtrathes zu Siebenlehn während der Dresdner Mai-Revolution im Jahre 1849 enthalten.
Vorgelesen und genehmigt und eigenhändig unterschrieben…

[p.20a]
[links]
Gegenwärtig die Urkundspersonen  Toepelmann. Forwerg und Seidel  Nachrichtl. durch Schubert, Act.
[rechts]

Königl. Justizamt Nossen den 16.Maerz 1852.
Heute Nachmittags erscheint dahier an Königl. Amtsstelle der Lohgerbermeister
Herr Carl Gottlob Ruscher in Siebenlehn, seiner Versicherung nach 42 Jahre alt, lutherisch, wird von dem Grunde seiner Vorforderung in Kenntniß gesetzt, zur Wahrheits- und eidgemäßen Aussage anermahnt und befragt, wie folgt:
Im Jahre 1849 und namentlich während des Dresdner Maiaufstandes war ich Rathmann in Siebenlehn und Commandant der dasigen Communalgarde.
Es ist nicht wahr, daß der Stadtrath zu Siebenlehn während des Dresdner Maiaufstandes im Jahre 1849 die

[p.20r 21a Original]

sogenannte provisorische Regierung anerkannt habe, auch
weiß ich nichts davon, daß der Herr Stadtrichter Liebich die provisor. Regierung in einem Schreiben ausdrücklich anerkannt,
weiß nichts davon, daß derselbe dieses Schreiben unter den Siebenlehner Rathsmitgliedern zur Unterschrift habe circuliren lassen,
unwahr, daß mir dennoch ein solches Schreiben zu diesem Zwecke eingehändigt worden sei, endlich
weiß ich nichts davon, daß derselbe Liebich das? in einer Versammlung bei dem Schänken? Hempel die Einwohner Siebenlehns zum Zuzuge nach Dresden aufgefordert habe um sich daselbst an dem Kampfe gegen das Militär zu betheiligen.
Herrn Comparanten werden die von dem Reiter TannebergBl. 2 gegen den Herrn Stadtrichter Liebich angebrachten schweren Anschuldigungen vorgehalten, worauf derselbe entgegnet:
Tanneberg ist ein Schumachergeselle, der früher oftmals Zänkereien in Gasthäusern gehabt hat.
[links Unterschrift] Carl Gottlob Ruscher
Unter dem Erbieten zur eidlichen Bestärkung auf Vorlesen durch Namensunterschrift genehmigt; es [p.21a] tritt nunmehr ein der Bäckermeister Johann Gottlob Koehler in Siebenlehn, angeblich 41 Jahr alt, lutherisch.
Derselbe wird ebenfalls von dem Grunde seiner Vorforderung in Kenntniß gesetzt, bedeutet, daß er vor Gericht zur Angabe der Wahrheit verbunden sei, und deponirt? auf sachgemäßes Befragen Folgendes:
Während des Dresdner Maiaufstandes im Jahre 1849 war ich Rathmann zu Siebenlehn.
Es ist eine Lüge, daß unser Stadtrichter Liebich während des gedachten Aufstandes oder später die sogen. provisorische Regierung in einem Schreiben anerkannt habe und
eine Lüge ist es auch, daß derselbe dieses Schreiben zur Unterschrift unter den Rathsmitgliedern habe cirkuliren lassen, auch

weiß ich nichts davon, daß derselbe damals in einer Versammlung bei dem Schänkwirth Hempel die Siebenlehner Bürger zum Zuzge nach Dresden aufgefordert habe, um sich an dem dortigen Aufstande zu betheiligen.

Auf Vortrag, daß aber nach Bl. 2 der Reiter Tanneberg wider den Stadtrichter Liebich dergleichen Anschuldigungen erhoben habe, spricht er:

Tannenberg will sich wahrscheinlich an Liebichen

 

[p.21r 22a Original]

rächen, weil jener gegen Pfingsten vorigen Jahres wegen eines Excesses im Gasthofe zu Haft bestraft worden ist.

Nach Verlesung und Genehmigung dieses Protocolls erbietet sich … zur eidlichen Bestärkung seiner Aussagen und unterzeichnet eigenhändig

[Unterschrift] Johann Gottlob Köhler

Geschehen und nachrichtlich …merkt in Gegenwart der unterzeichneten Urkundspersonen Toepelmann, Forwerg und Seidel … Hermann Schubert Act.

[links die üblichen drei Unterschriften]

[rechts]

Eodem die

des Nachmittags erscheint ferner der Schuhmachermeister Friedrich Constant Lößnitz in Siebenlehn, ang. 32 Jahr alt, lutherisch.
Derselbe wird von dem Grunde seiner Vorforderung in Kenntniß gesetzt, bedeutet, daß er vor Gericht zur Angabe der Wahrheit verbunden sei, und gefragt, wie folgt:
Den Medic. Pract. Kreyß in Siebenlehn kenne ich von Person recht wohl, ich bin aber mit demselben weder verwandt, noch verschwägert, bin nicht unterrichtet, was ich aussagen soll, und es ist mir auch mit Rücksicht auf mein Zeugniß weder etwas gegeben, noch ver= [p.22a] sprochen worden, mit dem Weißgerber Haubold bin ich weitläufig verwandt.

Zur Sache:
Am 8. Mai 1849 hielt der Sprechverein in der Hempelschen Schankwirthschaft zu Siebenlehn eine Versammlung, an der auch ich persönlich Theil genommen hatte; es waren da überhaupt gegen 200 Menschen versammelt. Ungefähr in der neunten Abendstunde trat der Arzt Kreyß in diese Versammlung, erzählte den Anwesenden, daß er Seiten des Stadtrathes zu Siebenlehn abgesendet worden; um das Schreiben, in welchem der Stradtrath die provisorische Regierung anerkannt habe, in Dresden zu überreichen, er jedoch mit diesem Schreiben nur bis Löbtau gekommen sei, theilte auch dabei seine weiteren Erlebnisse auf der Reise nach Dresden mit. Dass Kreyß abgesendet worden sei, um dieses Schreiben der provisorischen Regierung zu übergeben, habe ich ihn nicht sprechen hören.
Weiter etwas Bezügliches weiß ich nicht.
Unter dem Erbieten zur eidlichen Bestärkung auf Vorlesen durch Namensunterschrift genehmigt,
[Unterschrift] Friedrich Constand Lößnitz,
Geschehen und Nachrichtlich …

[p.22r 23a Original]
[links]
An das Königl. Kriegsgericht des III. Reiterregiments   Borne.
… Hierzu: Abschrift von der Anzeige Bl. 2.
[rechts]
Nach der in Abschrift anliegenden Registratur hat der Reiter … Schwadron des III. Reiterregiments Friedrich Wilhelm Tanneberg in Siebenlehn  wider den Stadtrichter Liebich in Siebenlehn angezeigt, während des Dresdner Maiereignisse im Jahre 1849 ein Schreiben in Umlauf unter den Rathsmitgliedern zu Siebenlehn in Umlauf gesetzt, in welchem Schreiben? des Stadtraths zu Siebenlehn die sogen. provisorische Regierung anerkannt worden sei, außerdem auch die Siebenlehner Bürger zum Zuzuge nach Dresden aufgefordert zu haben, und zur Erweislichmachung dieser schweren Anschuldigungen sich auf das Zeugniß des Weißgerbers Haubold sowohl als das Soldat Haubold aus Siebenlehn bezeugen.
Diese beiden benannten Zeugen haben jedoch die auf ihr Zeugniß gestellten Thatsachen zu bestätigen nicht vermocht.
Das Königl. Kriegsgericht des III. Reiterregiments zu Borna wird daher fenrnst ergebenst ersucht, [p.23a] den Denunciant Tanneberg nicht allein hiervon in Kenntniß zu setzen, sondern auch denselben zur Bescheinigung seiner Denunciation aufzufordern, das hierüber aufzunehmend Protokoll aber in beglaubigte Abschrift baldgefälligst anher gelangen zu lassen.
Königl. Justizamt Nossen den 20. Maerz 1852.

[p.23r 24a Original]

[leere Seite]

 

[p.24a]
Eingeg. am 31n März 1852.
An das Königl. Kriegsgericht des III. Reiter= Regiments zu Borna.
Nach der in Abschrift anliegenden … [weiter wie oben; dies ist eine Reinschrift]

[p.24r 25a Original]

[Reinschrift Fortsetzung]

 

[p.25a]
Abschrift
Regl. Kriegsgericht des Garde= Reiter= Regiments zu Dresden, am 21n October 1851.
Im hiesigen Kriegsgericht erschien heute freiwillich der Reiter der 4. Schwadron des III. Reiter-Regiments Friedrich Wilhelm Tanneberg, und brachte an:
Er sei gegenwärtig nach Siebenlehn bei Nossen beurlaubt und habe dort in Erfahrung gebracht, daß der dasige Stadtrichter p. Liebich im Jahre 1849. die sogenannte provisorische Regierung in einem Schreiben, was er zuvor in Siebenlehn unter den dortigen Rathsmitgliedern Behufs dessen Unterschrift habe circuliren lassen, ausdrücklich anerkannt, ferner in einer Versammlung bei dem Schänkwirth Hempel zu

 

[p.25r 26a Original]
Siebenlehn, wo er als Sprecher aufgetreten sei, die Einwohner Siebenlehns zum Zuzuge nach Dresden, um sich an den im May 1849. dort stattgehabten Aufstande zu betheiligen, aufgefordert. Als Zeugen benannte dabei der Reiter Tanneberg den Weißgerber Haubold in Siebenlehn, der im Frühjahr 1849. dort Rathmann gewesen sei, sowie den in der 1sten Linien= Infantrie= Brigade dienenden Soldaten Haubold aus Siebenlehn.
Auch denuncirte Tanneberg weiter gegen den Gastwirth Otto zu Siebenlehn, daß derselbe im May 1849. nach Dresden gegangen sei und im Gasthof zu Gorbitz bei Dresden mit gewesen sei, wie dieser Gadthof von einer Abtheilung Garde-Reitern nach einem hartnäckigen [p.26a] Kampfe mit den in demselben sich vertheidigenden Freischärlern genommen worden sei.
Es habe die Ehefrau des Schuhmachermeisters Friebe senior in Siebenlehn den Gastwirth Otto damals selbst mit aus gedachtem Gasthofe entfliehen sehen.
Tanneberg erklärt, er bringe diese Anzeige hier an, weil er früher bei der Garde gestanden und zu seinem zuständigen Auditeur soweit? habe, sonst aber nicht gewußt habe, an wen er sich Behufs einer Denunciation gegen den Stadtrichter in Siebenlehn wenden solle.
Tanneberg wird noch aufmerksam gemacht auf die Strafen welche wegen falscher Denunciation im Crimininalgesetzbuche art. 197. angedroht sind, bleibt aber nichts destoweniger bei seiner Denunciation

[p.26r 27a Original]
und bittet dieselbe an die competente Behörde zu befördern.

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben

Baumgarten Crusius, Auditeur.

Friedrich Wilhelm Tanneberg

 

[p.27a]

Eing… 1. April 1852

R.. jud.

dem Königl. Justizamt Nossen  … m. mit dem Bemerken zu remittiren, daß der vormalige Reiter Friedrich Wilhelm Tanneberg unter dem 31sten December vor. J. verabschiedet worden ist.

König. Kriegsgericht des 3. Reiter-Regiments, Borna am 31. März 1852.

Gustav Teucher, Auditeur

Nr. 52. R.B.

 

Königl. Justizamt Nossen den 5. April 1852.

Zu bemerken, daß eingezogener Erkundigung zufolge Tanneberg sich gegenwärtig in Siebenlehn aufhält.

Nachrichtl. durch Schubert Act.

 

[p.27r 28a Original]

JAmt Nossen am 5/4 52. ist Amtsw. Schönberg angewiesen worden Fr. Wilhelm Tanneberg in Siebenlehn den 7. d. Mon: 4. Uhr Nachmi zur Befragung anher zu bestellen.
Seidel, A..

Königl. Justizamt Nossen den 7. April 1852
Heute Nachmittags erscheint dahier an Königl. Amtsstelle der schuhmachergeselle Friedrich Wilhelm Tannenberg dermalen in Siebenlehn, seiner Versicherung nach 26 Jahre alt, lutherisch, wird von dem Ergebnisse der auf seine nach Bl. 1 wider den Stadtrichter Liebich in Siebenlehn angebrachte Denunciation angestellten Erörterungen umsändlich in Kenntniß gesetzt, sodann aber aufgefordert, dasjenige, was er zu Erweislichmachung seiner erhobenen Anschuldigungen annoch vorzubringen habe, zu Protokoll zu er- [p. 28a]  erklären; er spricht darauf:
Alles, was ich dem Auditeur Baumgarten-Crusius am 21. October vorigen Jahres wider den Stadtrichter Liebich in Siebenlehn angezeigt habe, ist wahr.
Ich verlange, daß die von mir benannten und abgehörten Zeugen zur eidlichen Bestärkung ihrer Aussagen angehalten werden und wenn diese geschworen haben, aber auch nur dann – werde ich Gegenzeugen angeben, welche meine ersten Zeugen überschwören werden.
Auf Vortrag, daß er vor solchen Dingen seine Anschuldigungen zu erweisen oder doch wenigstens nun einiger Maaßen wahrscheinlich zu machen habe, da es sonst bedenklich fallen dürfte, wegen dieser Beschuldigungen wider den Stadtrichter Liebich mit der Untersuchung zu verfahren, um so mehr, als es nach Bl. 21b den Anschein gewinnt, daß ihn zu der Denunciation unlautere Absichten geleitet haben, versetzt er:
Mir hat der Stadtrichter Liebich gar nichts in den Weg gelegt.
Ich bleibe dabei stehen, daß ich nur dann mehrere Zeugen benennen werde, wenn die bereits benannten und abgehörten Zeugen geschworen haben werden. Vorgelesen und durch Namens=

[p.28r 29a Original]
unterschrift genehmigt.
[Unterschrift] Friedrich Wilhelm Tannenberg
Nachrichtlich durch Hermann Schubert.

Jamt Nossen 17/2 52. ist Amtsw. Schönberg angewiesen worden, den Schuhmachergesellen Tanneberg u. den Weißgerber Haubold in Siebenlehn den 20. d. Mon: ½ 9. Uhr Vormi zur Confrontaion anher zu bestellen.
Seidel, A…

[p.29r 30a Original]
Liquid. judic.
[Gebührenberechnung]

 

[p.30a]
A. S.
Eing. am 26. April 1852. 
An das Königliche Justizamt zu Nossen.
Dem Königlichen Justizamt werden der jenseitigen Requisition vom 17n diese Monats gemäß
1., das Stadträthliche Attestatenprotocoll von Jahre 1846.-1852. Lit. P. Nr: 120. Vol: II. und
2.; das Rathssitzungsprotocoll vom Jahre 1848.-1852. Lit: P. No: 126.

[p.30r 31a Original]
beigehend übersendet.
Da beide Actenstücke noch gangbar sind und das letztere schon zu der den 1. Mai dieses Jahres Statt findenden Rathssitzung wieder gebraucht wird, so ersuchen wir das geehrte Justizamt andurch ergebenst, diese Acten bis dahin remittieren zu wollen.
Siebenlehn, am 26. April 1852.     Der Stadrath
[Unterschrift] Liebich Rthm.

[p.31a]
Abschrift aus den Acten des Stadtraths zu Siebenlehn
Lit. P. No. 120.  Vol. II. fol. 59.
Bescheinigung für H.  Rathmann Kreyß.  e[x] o[fficio]
md. Schl  Ausgabe 7./5. 49. L[iebich]
[rechts]
Von dem Stadtrathe zu Siebenlehn wird auf Verlangen hiermit gescheinigt, daß Inhaber dieses, der practische Arzt und Rathmann
Herr Camillo Friedrich Kreyß von hier
ist, welcher, um seine Aeltern zu Dresden zu besuchen, zugleich auch, um sich von dem Stande der Unruhen und der provisorischen Regierung daselbst Kenntniß zu verschaffen, für 2. Tage eine Reise dahin beabsichtigt.
Hierüber wird ihm unter Stadtraths Hand und Siegel gegenwärtige Bescheinigung  

[p.31r 32a Original]
ertheilt.
Siebenlehn, am 7n May 1849. Der Stadtrath.
[links]

Bescheinigung für H. Rathmann Kreyß  e[x] o[fficio]
md. Schlgl.   Ausgeh. 9./5. 49.  L[iebich]
[rechts]
Die unterzeichnete Polizeibehörde bescheinigt hiermit:
1., daß der unten signalisirte Vorzeiger dieses der Rathmann und practische Arzt
Herr Camillo Friedrich Kreyß von hier
ist, und
2., daß derselbe in Familienangelegenheiten von hier nach Dresden reist.
Hierüber wird gegenwärtige Legitimation    [p.32a]   ertheilt.
Siebenlehn, am 9. May 1849.
Die Polizeibehörde. L[iebich]
Signalement.
Alter:    39. Jahre,
Größe: 72. Zoll,
Statur: schlank,
Haare: schwarzbraun,
Nase:    gebogen.


Ex Act. Lit. P. No. 126.
Siebenlehn, am 6n/. May 1849.
Im Verfolg der am 5n/. dhs. Mts. an die Communalgarde eingetroffenen Ordre, sich sofort zur Verfügung der provisorischen Regierung zu stellen und in Entsprechung eines in einer gestrigen Communalgardenversamm=

[p.32r 33a Original]
lung gefaßten Beschlußes auf obrigkeitliche Beschließung über die den mittellosen Familien der einzelnen Communalgardisten zu gewährende Unterstützungen versammelte sich heute? der Stadtrath und die Stadtverordneten.
Zunächst referirte Herr Rathmann Ruscher, als Commandant der Communalgarde den Verlauf  der gestrigen Versammlung und forderte unterzeichneten Protokollanten auf, sich über die eventuell verlangten Unterstützungen der Familien der einzelnen Communalgardisten gutachtlich auszusprechen.
Der Protocollant that dieß, indem er hervorhob, daß diese Unterstützungsverbindlichkeit nach der Armenverordnung von 1840. der Stadtgemeinde an sich obliege, ohne daß es eines besondern Unterstützungsbeschlußes bedürfe, was auch nach dem Communalgardengesetzte von 1848. die Beschaffung   [p.33a]    von Munition und Armirung der Communalgarde im Unvermögensfalle wiederum der Stadtgemeinde zukommt.
Diesen Ansichten wurde von Seiten der übrigen Mitglieder nicht widersprochen, von mehreren derselben aber das Bedenkliche jeden Ausmarsches der Communalgarde an die Spitze estellt.
Der Protocollant nebst Herrn Rathmann Kreyß ließen nicht unbemerkt, daß die Entscheidung über diese Ausmarschfrage nicht dem Stadtrathe und den Stadtverordneten, sondern lediglich dem Communalgardenausschusse zustehe und letzterer eine etwaige Entschließung über einen Ausmarsch oder Nichtausmarsch der Communalgarde allein zu verantworten habe.
Schlüßlich wurde auf Interpellation Herrn Stadtverordneten Heyne noch gedacht, daß im Gesetz vom Jahre 1848. über die aus Staatscassen den arbeitsunfähig gewordenen Communalgardisten und deren etwaigen Hin-
[p.33r 34a Original]
terbliebenen zu gewährenden Unterstützungen in Geltung sei.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Gustav Liebich, Rthm. u. Prtllt.
Carl Wilhelm Haupt.
Carl Gottlob Ruscher.
Johann Gottlob Lößnitz.
Joh. Glob. Rößler.
D Kreyß.
Johann Leberecht Haubold.
Ferdinand Haupt.
G. W. Berthold.
Eduard Bitterlich.
August Krumbiegel.
Für die Treue dieser Abschriften.
Königl. Justizamt Nossen den 22. Mai 1852.
Amtsactuar Schubert. [Stempel]

[p.34a]

[links]
An das Königl. Appellationsgericht Leipzig. …
Die Denuncition Tannenbergs in Siebenlehn wider den Stadtrichter Liebich daselbst und …
Hierzu: Acta sub VI. Litt. L. w. 426.
[rechts]
Nach Bl. 2 cito? 3 der sub Rubro: Cap. VI. Litt. L. W. 426 ergangenen Acten hat der Schuhmachergeselle Friedrich Wilhelm Tannenberg in Siebenlehn den dasigen Stadtrichter Liebich und Gastwirth Otto der Vorbereitung zum Verbrechen des Hochverrathes und beziehentlich des Austandes bezichtigt und es sind in Folge dieser Anzeige nicht nur das von ernanntem Tannenberg zu Erweilichmachung der angebrachten schweren Anschuldigungen denominieren Zeugen, der Weißgerber Friedrich Wilhelm Haubold, Dorothea Wilhelmina verehel. Schuhmachermeister Friebe, und der Soldat August Sidan Haubold Bl. 4, 10b seq., 18 seq., sowie Bl. 5 und 9b, 14 abgehört, sondern hierunter auch noch Bl. 15b weitere criminalpolizeiliche Recherchen angestellt worden.
Allein die benannten Zeugen haben die auf ihr Zeugniß gestellten Thatsachen zu bestätigen nicht vermocht, vielmehr dürften die weiter angestellten Erörterungen den Ungrund dieser Bezichtigungen in Erwägung, daß Carl Gottlob Ruscher Bl. 20b und Johann Gottlob Köhler Bl. 21 Tannenbergen hinsichtlich

[p.34r 35a Original]
seines Leumundes nicht eben ein vortheilhaftes Zeugniß zollen, nach Bl. 16, 18, 20, 21 und 31 seq. wenn nicht dargethan, so doch wenigstens wahrscheinlich gemacht haben. Unter so bewandten Umständen hat man nun aber Bedenken getragen, wider den Stadtrichter Liebich in Siebenlehn und den dasigen Gastwirth Otto wegen der wider dieselben angezeigten Verbrechen die Criminaluntersuchung zu eröffnen und indem dem Königl. Appellationsgerichte zu Leipzig solches hiermit ehrerbietig angezeigt wird, erlaubt man sich gleichzeitig die einschlagenden, Eingangs gedachten Acten Hochdemselben zur Einsichtsnahme zu überweisen.
Justizamt Nossen den 22. Mai 1852.

[p.35a]
Das Königliche Appellationsgericht zu Leipzig läßt es bei der von dem Justizamte Nossen in Betreff der wider den Stadtrichter Liebich erhobenen Beschuldigungen und der darauf gefaßten Entschließung unter dem 22. vor. Mon. erstatteten Anzeige bewenden, und giebt solches gedachtem Justizamte bei Remission der eingesendeten Acten sub Cap. VI. Lit. L. Nr. 476. andurch zu erkennen.
Leipzig, den 10. Juni 1852.
Königlich Sächsisches Appellationsgericht,       D. Schreckenburger.

[p.36a Original]
 [Gebührenabrechnung]

[p.36r 37a Original]
[Gebührenabrechnung]
[p.37a]
[Postschein]

[p.38a Original]
[Gebührenabrechnung]

[Unterschrift] Canzler

 

[p.38r 39a Original]

[Gebührenabrechnung]

[p.39a]
[Gebührenabrechnung]

[p.40a Original]

[„Lieferschein“]

[p.41a Original]
Siebenlehn d 21/4. 53.
Wenn Ich unterzeichneter mir erlauben tarf beim Justizamt Nossen anzufragen wegen meiner Anzeige gegen H Stadtrichter Liebich und den Gastwirth Otto zu Siebenlehn welche Ich in vergangenem Jahre zur Vernehmung hier hatte und doch bis heute keinen Erfolg in dieser Anzeige publicirt erhalten habe Aus diesen Grunde bitte Ich höflichst und ergebenst ein Königliches Justizamt wolle mir mit umgehender Post ein Bescheid [zu]senden wütrigen Falls müßte Ich mich an das Kriegsgericht wenden
In der Hoffnung bin Ich einen Justizamt unterthäniger
Wilhelm Tannenberg
in Arbeit bei dem Schuhmachermeister
Ferdinand Rieß?

 

[p.41r 42a Original]
JAmt Nossen, am 25. April 1853.
Dato ist Amts… Schönberg angewiesen worden, dem Schuhmachergesellen Tannenberg in Siebenlehn den 29. d.Mon. 8. Uhr Vormi zur Bescheidung anher zu bestellen           Seidel, …
[Postadresse]
An das [Köni]gliche Justizamt Nossen
[Briefmarke geplündert]

[Poststempel] SIEBENLEHN 11 APR 53

[p.42a]
Königl. Justizamt Nossen am 29. April 1853.
Heute Vormittags erscheint dahier an Königl. Amtsstelle der Schuhmachergeselle
Friedrich Wilhelm Tannenberg in Siebenlehn, und wird mit Bezug auf das Bl. 27b und 28 anzutreffende Protokoll davon in Kenntniß gesetzt, daß das Amt Nossen um des Willen Bedenken getragen habe, wider der Stadtrichter Liebich und den Gastwirth Otto in Siebenlehn wegen den von ihm

 

[p.42r 43a Original]


[p.43a]
In einer von der Emilie Preußer zu Siebenlehn neuerlich angebrachten Beschwerde hat dieselbe unter andern angeführt, daß der Med. Pract. Kreyß daselbst an aufrührerischen Bewegungen Theil genommen habe.
An das Justizamt Nossen ergeht hierauf andurch Verordnung, darüber, ob und inwieweit der Med. Pract. Kreyß sich bei den aufständischen Bewegungen des Jahres 1849. betheiligt habe und ob er in dessen Folge in Criminaluntersuchung verwichelt worden, auch welches davon Ergebniß gewesen, alsbald Anzeige Anher zu erstatten.
Leipzig den 20. Juni 1853.
Königliche Kreis Direction.   /  [Eduard] von Broizem.
[Notizen]
An das Justizamt Nossen.
den Med. Pract. Kreyß betr.
No 883. … II 2879.
Eing. am 24.Juny 1853. …

[p.44a Original]
[linke Spalte]
An die Königl. Kreis= Direction zu Leipzig.
Bericht des Justiz= Amts Nossen, den Med. Prac. Kreyß in Siebenlehn betr.
Hierzu Acta Cap. VI Lit. L. No. 72b
2181. und ged. 7./9. 53.
abg. 16/“ 
¾. …
zur Post am 17/9. 53.   Hiller

[rechte Spalte]
Inhalts einer Verordnung der Königl. Kreis= Direction v. 20 Juni dss. J. /II et 2879/ hat Emilie Preußer von Siebenlehn in einer angebrachten Beschwerde angeführt, daß der Med. Pract. Kreyß in Siebenlehn an aufrührerische Bewegungen Theil genommen habe, und es ist mit? die Verordnung zugegangen, darüber, ob und in wie weit der Med. Pract. Kreyß sich bei den aufrührerischen Bewegungen des Jahres 1849 betheiligt habe und ob er in dessen Folge in Criminale Untersuchung verwickelt worden und welches daran Ergebniß gewesen, gehorsamste Anzeige zu erstatten.
Diesem Befehle kommen [wir] in folgendem ehrerbietigst nach:
Laut der hier beiliegenden Acten Cap. VI Lit. L No.1426 hatte ein Soldat Friedrich Wilhelm Tanneberg von Siebenlehn wider den dasigen Stadt=   [p.44r]   richter und Adv. Gustav Liebich und den dortigen Gastwirth Johann Friedrich Otto in der oben angedeuteten Richtung Beschuldigungen erhoben, bei deren Ermittelung sich aber eine Theilnahme des Med. Pract Kreyß Erörterungen angestellt worden sind.
Die Beschuldigungen selbst aber haben sich als grundlos ergeben, so daß wider keine der genannten Persoen ein untersuchungsmäßiges Verfahren eingeleitet gewesen, noch in Folge der erstatteten Anzeige von dem Königl. Appellations= Gerichte zu Leipzig  … eine weitere Verfügung nicht getroffen worden ist.
Ich verharre übrigens in größter Ehrerbietung.
J. A, Nossen am 1. Septbr. 1853

[p.45a Original]
Abschrift.
Bei dem Königlichen Ministerium des Innern unmittelbar hat Emilie Preußer zu Siebenlehn die in Abschrift anliegende Beschwerde wider den Med. Pract. Kreyß daselbst am 26sten Mai dieses Jahres eingereicht und es sind deshalb auf Veranlassung der Königlichen Kreis= Direction sowohl von dem Bezirksarzte Dr. Groh zu Nossen, als auch vom dortigen Justizamte Erörterungen angestellt und deren Ergebnisse von der Königlichen Kreis= Direction dem Königlichen Ministerium des Innern vorgetragen worden.
Letzteres hat nun Inhalts einer unterm 4./14. dieses Monates Anher erlassenen Verordnung die Ueberzeugung genommen, daß den von der Preußer gegen den Med. Pract. Kreyß angebrachten Beschwerden und Beschuldigungen eine weitere Folge nicht zu geben sei, da die letztere sich als un=

[Rest fehlt]

 

[3 Postanschriften Original]