Sächsisches Staatsarchiv in Dresden StA-L 20014 Amt Nossen Nr 4329
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z.B. p. 17a : Pagina 17 avers (Vorderseite), 17r :
Pagina 17 revers (Rückseite)
Bemerkungen (als
Weblinks): Recommunicat, Requisition,
[Aktendeckel
Original]
Inhalts-Verzeichniß Original
Bl.
1. Requisition
das Kriegsgerichts des Garde- Reiter- Regiments.
7. Eingabe
Haubolds.
9. Requisition
an das Königl. Kriegsgericht der leichten 1.
Linien Infanterie Brigade.
10b Dergl.
Haubolds.
13. Communicat des Kriegsgerichts der 1.
Linien-Infanterie-Brigade.
14. Befragung
Haubolds.
15b Dergl.
Kreyßes.
18. Confrontation desselben mit Haubolden.
20. Befragung
Ruschers.
21. Dergl.
Köhlers.
21b Dergl.
Lößnitzes.
22. Requisition
an das Kriegsgericht des III. Reitenregiments.
24. Deren
Reinschrift.
28b Requisition
an den Stadtrath zu Siebenlehn
31-33. Beglaubte Abschriften.
[p.01a Original]
Eing. am 28. Decbr. 1851.
i. O.
3 v Bohtl
An das Königl. Justizamt zu Nossen.
ƒ
Aus der abschriftlich beifolgenden Registratur ersieht das Königl.
Justizamt, was der Reiter des III. Reiter-Regiments Tanneberg
hier wider den Stadtrichter Liebig zu Siebenlehn und den dortigen Gastwirth Otto demunciert hat.
Auch Indem man gedachte Registratur anbei ergebenst mittheilt, hat man es dem
No. 1803. R. B.
[p.01r 02a fehlt]
[p.02a]
[ siehe zum Text der Denunciacion das ursprüngliche Schreiben des Kriegsgerichts]
[p.02r 03a Original]
wo er als Sprecher
aufgetreten sei die Einwohner Siebenlehns zum Zuzuge nach Dresden, um sich an
den im Mai 1849 dort Statt gehabten Aufstande zu betheiligen aufgefordert. Als Zeugen benannte dabei der
Reiter Tanneberg den Weißgerber Haubold in Siebenlehn
der im Frühjahr 1849. dort Rathmann gewesen sei, sowie den in der 1.
Linien-Infanterie-Brigade dienenden Soldaten Haubold aus Siebenlehn.
Auch denuncirte Tanneberg
weiter gegen den Gastwirth Otto zu Siebenlehn, daß
derselbe im Mai 1849. nach Dresden gezogen sei und im Gasthofe zu Gorbitz bei
Dresden mit gewesen sei wie dieser Gasthof von einer Abtheilung Gardereitern
nach einem hartnäckigen Kampfe mit den in demselben sich vertheidigenden
Freischärlern genom- [p.3a] men worden sei. Es habe die Ehefrau des Schuhmachermeisters Leberecht Friebe senior in Siebenlehn den Gastwirth
Otto damals selbst mit aus gedachtem Gasthofe entfliehen sehen.
Tanneberg erklärt er bringe diese Anzeige hier an,
weil er früher bei der Garde gestanden und zu seinem zuständigen Auditor soweit
habe, sonst aber nicht gewußt habe, an wen er sich
Behufs einer Demunciation gegen den Stadtrichter in
Siebenlehn wenden solle.
Tanneberg wird noch aufmerksam gemacht auf die
Strafen welche wegen falscher Denunciation im Crimininalgesetzbuche art. 197. angedroht sind, bleibt aber
nichts destoweniger bei seiner Denunciation
und bittet dieselbe an die competente Behörde zu
befördern.
Vorge=
[p.03r 04a Original]
lesen, genehmigt und mitunterschrieben
Baumgarten-Crusius Auditeur.
Friedrich Wilhelm Tannenberg.
Für richtige Abschrift
Baumgarten Crusius Auditeur
[Stempel] Königliches Kriegsgericht des Garde-Reiter
Regiments
[p.04a]
JAmt Nossen am 7. Nov. 1851.
ist Amtswr Schönberg angewiesen worden, dem
Weißgerber Haubold u. die verehel. Friebe
in Siebenlehn dem 8. d Mon. 8. u. 10. Uhr Vormi[ttags] zur Befragung anher zu bestellen.
Seidel, A..
[links] Gegenwärtig die …
[rechts]
Justizamt Nossen am 8ten November 1851.
Heute erschien der Weißgerbermeister Friedrich Wilhelm Haubold, 40 Jahr
alt, lutherischer Confession von Siebenlehn, wurde
von der Ursache seiner Bestellung in Kenntniß gesetzt, zu eidesgemäßer Aussage
der Wahrheit anermahnt, auf die Folgen eines falschen
Zeugniß, ausdrücklich und ernstlich aufmerksam
gemacht und gab sodann an:
Der Stadtrichter Herr Liebich in Siebenlehn hat mich in diesem Jahr einmal
wegen Widersetzlichkeit gegen die Obrigkeit bei hiesigem Amt angezeigt und ich
bin in Folge dieser Anzeige dermalen hier auch in Untersuchung, lebe aber mit
Herrn Liebich deshalb nicht in Feindschaft. Ich weiß nicht, wie ich dazu komme,
in gegenwärtiger Untersuchung zeugen zu sollen, ich habe, bis ich hier an
Amtsstelle erschien, gar nicht gewußt, weshalb ich
hierher bestellt war, es hat mir niemand
[p.04r 05a Original]
gesagt, wie ich hier aussagen soll. Mit dem Denunciant Tanneberger, den ich fast garnicht
kenne, bin ich nicht verwandt oder verschwägert, nicht besonders befreundet
oder verfeindet. Zu gegenwärtiger Denunciation habe
ich nicht die geringste Veranlassung gegeben. Mit dem Gastwirth
Otto habe ich niemals in Feindschaft gestanden und bin auch jetzt mit ihm nicht
verfeindet. Wir haben uns gegenseitig nie beleidigt. Ueber die einzeln Dela?
der Denunciation, über welche ich jetzt befragt
werden soll, werde ich mich, da mir die ganze heutige Befragung zu überraschend
kommt, heute nicht aussprechen.
Ich muß mich vor allen Dingen sammeln und mir die Zeiten von 1849 genau in das Gedächtniß zurückrufen. Ich kann deshalb auch heute auf
keine mir vorzulegende Frage antworten.
Ich bin aber, das bemerke ich, im Jahre 1849 keineswegs Mitglied des Stadtrathes in Siebenlehn gewesen, wohl aber bin ich in
diesem Jahr Stadtverordneter daselbst gewesen, weiß aber nicht, ob ich schon im
Mai 1849 diese letzten Function bekleidet habe, ich
werde mich auch hierüber, wie ich schon er- [p. 05a] klärt habe, hierüber nicht aussprechen.
Obgleich er wiederholt drauf, daß er ungescheut sein Zeugniß,
falls es auf Wahrheit beruhe, abzulegen habe und daß er jedenfalls bestimmte
Antworten auf die ihm vorgelegten Fragen ertheilen
müsse, aufmerksam gemacht worden war, gab er doch auf keine der ihm in
bezüglich der einzelnen Denunciationspunkte
vorgelegten Frage eine andere Antwort als die; daß er sich die Sache vorher
überlegen müsse, und jetzt gar nicht antworten werde.
Auf Vorlesen hat er …stohmdes genehmigt, es ist ihm eröffnet worden, daß er
weitere Bescheidung erhalten werde und er hat sich mit
[Unterschrift] Friedrich Wilhelm Haubold
unterschrieben in Gegenwart des die Befragung leitenden Herrn Actuars … und der Herrn Amtsbeisitzer Forwerg,
Beck und Seidel.
…
Hierauf erschien an demselben Tage Vormittags Dorothea
Wilhelmine verehelichte Schuhmachermeister Friebe, 59 Jahre alt,
lutherischer Confession, in
[p.05r 06a Original]
Siebenlehn, sie wurde von der Ursache ihrer Vorladung in
Kenntniß gesetzt, zur eidesgemäßen Aussage der Wahrheit anermahnt,
auf die Folgen, die ein sich durch ein falsches Zeugniß
zuziehen … ernstlich aufmerksam gemacht und get..
sodann zuvörderst im Allgemeinen an:
Ich bin mit dem Gastwirth Otto in Siebenlehn und dem
Schuhmacher Tanneberger von Wilsdruf, welche ich
beide kenne, weder verwandt noch verschwägert, weder besonders befreundet noch
verfeindet mit einem von Beiden, es hat mir niemand gesagt, wie ich hier
aussagen soll, es hat mir niemand für mein Zeugniß,
von welchem ich weder Nutzen zu hoffen, noch Schaden zu fürchten habe, etwas
gegeben oder versprochen, ich habe heute hier der Amtsstelle erst erfahren,
weshalb ich bestellt worden bin. In gegenwärtiger Untersuchung bin ich weder
dem Denunciaten, noch dem Denunciator
in irgend einer Weise beiräthlich gewesen.
In der Hauptsache gab sie sodann Folgendes an:
Am 7ten Mai 1849 ging ich, um meinen Pflegesohn, Bernhard Ottomar Hildebrand,
der damals [p.06a] als Soldat bei dem Leibregiment stand und, wie ich
erfahren hatte, mit seinem Regimente in oder bei Dresden stehen sollte,
aufzusuchen, von Siebenlehn fähfat nach Dresden zu.
Der Gastwirth Otto von Siebenlehn und ein Paar gebirgische Bandhändler, welche ihre Waaren,
weil sie dachten solche einzubüßen, gern aus Dresden herausholen wollten,
begleiteten mich. Otto hatte, wenn ich nicht irre, auch Geschäfte in Dresden,
ich weiß das letzte indeß nicht genau. Wir gelangten
gegen Abend, ohngefähr um 7 Uhr nach Gorbitz und in
den dortigen Gasthof wo wir erfuhren, daß dieser Gasthof wahrscheinlich in der
bevorstehenden Nacht werde vom Militair beschossen
werden. Otto als er dies hörte, wollte sogleich wieder nach Siebenlehn
umkehren, ließ sich aber durch mein beständiges Bitten, daß er mich nicht
allein unter so vielen fremden Leuten lassen solle, der ganze Gasthof war mit
Gästen überfüllt, bewegen, die Nacht im Gasthofe mitzuzubringen, wo er und ich
nebst vielen anderen, mir unbekannten Leuten in einer Oberstube schliefen. Als
wir
[p.06r 07a Original]
Kaffe tranken und ich grade am
Fenster saß, schlugen auf einmal Kugeln neben uns in die Stube. Otto sprang
sogleich zur Hinterthür hinaus, ich aber ging vorn
zur Hausthür hinaus und nach dem Gasthofe zu Pennrich zu, wo ich mich, bis das Militair
nicht schoß versteckte. Auf dem Weg dahin und nach
Siebenlehn zu begegnete ich Otton, der mir erklärte,
daß er nun jedenfalls nicht nach Dresden gehe, sondern vielmehr nach Siebenlehn
zurückkehre. Waffen habe ich bei Otto weder auf dem Wege nach Gorbitz von
Siebenlehn aus, noch auf dem Rückwege nach Siebenlehn gesehen.
Auf ..lesen hat sie .. das genehmigt, sich zur eidl.
Bestärkung ihrer Aussage erboten und sich mit
[Unterschrift] Dorodea
Wilhelmine Friebe
in Gegenwart des die Befrag.. ..endes Herrn Actuar … und der Herrn Beisitzer Forwerg,
Beck und Seidel unterschrieben.
[links Unterschriften]
Gottlieb Lebrecht Forwerg Ernst Otto Beck Julius Bernhard Seidel, Amtsbeisitzer
Praes.? am 15. November 1851
Hochedler Herr Amtmann
Sie werden verzeihen, ich bin ein befangener Mensch, bin neulich wegen der Maysache, w. Hr. Stadtrichter, w. Schuhmachergeselle Tanneberg, w. soll Zeugen in der Sache, konnte mich nicht
gleich zurecht finten.
Wie ich mir es reiflich überlegt habe, so muß ich zur Wahrheit aussagen das ich
mit Tenneberger’n nebst Constand
Lößnitzen in laufe diesen Herbst gesprochen. Ein
zufälliges Gespräch, von dieser Maygeschichte ist
unter andern mit vor gekommen w. Tanneberg brachte
diesen Vereinsabend von Hempels mit herzu wo her Dr. Kreis seine Rückreise von
Dresden erzählte.
Ich bekomme zur Antwort: die Leute machen auch Fehler, wen der Hr. Kreis damals
mit den Schreiben an die Profeßorische Regierung ankamm so konnte es schlecht ausfallen, der Stadtrichter
hat es außgestellt, in Namen
[p.07r 08a Original]
des Stadtraths, so hat etwas ähnliches? habe ich
in diesen Sprechsaal bey Hempels auch beim Dr. Kreis
sein Spechen gehört als Er von Dort zurückkamm w. erzählte.
Würde so eine Anerkennung vom Stadtrath dort gefunden sein, so hätte es
vielleicht harte Strafe gesetzt, daß Kugelfeier ist gut geweßen.
Ich beruffe mich daß ich es in diesen Hempels Verein
von Hr. Dr. Kreis gehört, w. späther? von Constan Lößnitzen auch.
Ich habe mir weiter nichts bey diesen Worten gedacht,
am aller wenigsten das Tanneberg eine Anzeige machen
würde, das ist alles was ich weis, mehr kann ich über
dieses zufälliges Gespräch nicht sagen.
W. verbleibe Einen Hochedlen Herrn Amtmann ergebener Wilhelm Haubold
Siebenlehn d. 14. Novbr 51.
[p. 08a]
JAmt Nossen, am 11. Dec. 1851.
ist Amtsm: Schönberg angewiesen worden, dem Weißgerbermstr. F. W. Haubold u. die verehel.
Schuhmachermstr. Friebe in Siebenlehn den 13. d. Mon:
½ 10. u. 8. Uhr Vormi[ttags]
unter Androhung von 5 Ngr Strafe im Nichterscheinensfalle zur Befragung anher zu bestellen.
Seidel, A…
[p.08r 09a fehlt]
Brigade zugetheilten Soldaten
Haubold aus Siebenlehn sich berufen.
Das Königl. Kriegsgericht der 1. Linien-Infantrie-Brigade zu Dresden wird daher hiermit ergebenst
ersucht:
den Soldat Haubold aus Siebenlehn über das dem Stadtrichter Liebich daselbst
zur Last Gelegte umständlich zu befragen, das darüber aufzunehmende
[p.09r 10a
Original]
Protocoll aber in beglaubigter Abschrift baldgefälligst anher gelangen zu lassen.
Königl. Justizamt Nossen den 12. December
1851.
Koenigl. Justizamt Nossen den
13. December 1851
Heute Vormittags erscheint dahier an Königl. Amtsstelle Dorothee Wilhelmine verehel. Schuhmachermeister Friebe in Siebenlehn,
wird von dem Grunde ihrer Vorforderung in Kenntniß gesetzt, wiederholt
bedeutet, daß sie vor Gericht zur Angabe der Wahrheit verbunden, und unter
Eidesvorbehalt anderweil befragt, wie folgt:
Auf dem Wege von Siebenlehn nach Dresden am 7. Mai 1849 holte mich der Gastwirth Otto erst bei dem Dorfe Tanneberg
ein.
Auf die Frage, was für Geschäfte Otto in Dresden am 7. Mai 1849 in
Dresden yhabe verrichten wollen, entgegnete sie:
Das weiß ich nicht; von Tanneberg bis in den Gor[bitzer] Gasthof sprach ich wenig mit ihm; er hat mir g[ar-?] nichts gesagt und ich habe ihn auch nicht gefragt,
warum er nach Dresden gehen wolle.
Auf die weitere Frage, ob am 7. Mai 1849 während ihrer Anwesenheit in Gorbitz
beim und in dem Gorbitzer [p. 10a] Gasthofe
ein Kampf zwischen dem Militär und den Aufständischen statt
gefunden habe, versetzt sie:
Der Gorbitzer Gasthof und die Straße in Gorbitz war
von Freischärlern besetzt, das Militair aber stand
nicht weit davon.
Von unserer Ankunft in Gorbitz, war den ganzen tag
über von beiden Seiten auf einander geschossen worden; wie wir aber in den
Gasthof kommen, war alles still und diese Stille wurde auch die ganze Nacht
über nicht unterbrochen; nur einen Schuß habe vom
Gasthofe aus fallen hören.
Da alsbald nach unserer Ankunft in Gorbitzer Gasthofe
gesagt wurde, daß zu befürchten stehe, der Gasthof werde vom Militair die Nacht über überfallen und Jeder niedergemacht
werden, wer da gefunden? werde, beabsichtigte Otto sofort den Gasthof zu
verlassen und nach Siebenlehn zurückzukehren, verblieb indeß
auf meine Bitte, mich nicht zu verlassen.
Den anderen Tag früh beim Kafféetrinken hieß es auf
einmal „das Militär rückt an“; wir sahen es auch alsbald auf den Gasthof zu
kommen; der Gasthof wurde beschossen, wobei wir eiligst davon, ich nach Löbtau
zu, Otto aber zurück nach Siebenlehn liefen.
Während unseres Aufenthaltes in Gorbitz bin ich von der Seite Otto’s nicht gewichen und kann ich daher auf das
Bestimmteste versichern,
[p.10r 11a Original]
daß Otto an dem Kampfe in
Gorbitz
Kampf gegen das Militär
Nach Verlesung und Genehmigung dieses Protocolls
durch eigenhändige Namensunterschrift bittet
… um Ansetzung ihrer Zeugengelds für ihr zweimaliges Erscheinen.
[Unterschrift] Dorothea Wilhelmine Friebe
Darauf tritt ein der Meister Friedrich Wilhelm Haubold
in Siebenlehn, wird von dem Grunde seiner Vorforderung und davon
. . .
[p.11a]
Folgendes:
Ich weiß aus eigener Wahrnehmung nichts davon, daß Herr Stadtrichter Liebich in
Siebenlehn im Jahre 1849 die sogenannte provisorische Regierung in einem
Schreiben ausdrücklich anerkannt habe,
weiß ferner nichts davon, daß p. Liebich dieses Schreiben unter den Rathsmitgliedern zu Siebenlehn Behufs dessen Unterschrift
habe circuliren lassen,
weiß endlich nicht und habe nicht gehört, daß in einer Versammlung bei dem Schänkwirth Hempel in Siebenlehn während des Dresdner
Maiaufstandes im Jahre 1849 Liebich als Sprecher aufgetreten sei und die
Siebenlehner Einwohner zum Zuzuge nach Dresden und zur Theilnahme
an dem dortigen Aufstande aufgefordert habe.
Auf Vorhalt, daß aber der Soldat Tanneberg solches
ausdrücklich behauptet und derselbe sich zur Erweislichmachung
dieser Anschuldigung auf sein, Comparentens Zeugniß berufen habe, spricht er:
Früher und namentlich zur Zeit des Dresdner Maiaufstandes bestand in Siebenlehn
ein Bürgerverein, welcher seinen Sitz im Hempelschen Schencklocale hatte.
Versammlungen diese Vereines fanden in der Regel allwöchentlich nur einmal, bei
der damaligen bewegten Zeit aber zweimal
[p.11r 12a Original]
statt; dieser Verein verfolgte keine politischen [Ziele].
Wenn ich nicht irre, war zur Zeit des Dresdner Aufstandes der Fabrikbesitzer
Beier Vorsitzer des Vereines.
An dem Tage im Mai 1849, an welchem die ersten Preußen in Neustadt-Dresden einge[drungen] waren, hatte auch
zur Abendzeit eine Versammlung dieses Vereines stattgefunden, bei welcher Herr
Dr. Kreyß in Siebenlehn eine Rede hielt, durch welche er den versammelten
Vereinsmitgliedern den Stand des Dresdner Aufstandes mittheilte und ihnen
weiter eröffnete, daß er vom Stadtrichter Liebich ein Schreiben erhalten,
welches die Anerkennung der sogen. provisorischen Regierung seiten
des Stadtrathes zu Siebenlehn enthalten habe, daß er
mit diesem Schreiben nach Dresden gegangen sei, um es der provisorischen
Regierung zu übergeben, daß er aber solches nicht gethan habe.
Auf die Frage, ob nicht der Dr. Kreyß bei dieser oder einer anderen Gelegenheit
den Grund der Nichtabgabe des Schreibens an die provis.
Regierung angeführt habe, versetzt er:
Das weiß ich nicht mehr.
Auf die fernere Frage, ob Dr. Kreyß diese Rede überhaupt in einem
regierungsfeindlichen [p.12a] Tone gehalten, und namentlich ob er darin
die sächsische Regierung auf eine aufreizende Art und Weise verunglimpft habe,
entgegnet er:
Nein, Gott bewahre!
Auf die Frage, ob er die Wahrheit in ihrem ganzen Umfange gesagt habe, erklärt
er:
Was ich in der Sache weiß, habe ich gesagt, und das, was ich gesagt habe, ist
wahr.
Stadtrichter Liebich nahm zwar gewöhnlich an den Vereinsversammlungen Theil,
allein ich weiß doch nicht mehr, daß er auch in der Versammlung gegenwärtig
gewesen wäre, als Kreyß die Rede hielt.
Auf Vortrag, daß es befremde, daß Tanneberg sich auf
ihn, Dicantens? Zeugniß
berufen habe, weil er die erhobene Anschuldigung in der Hauptsache in das
Nichtwissen gestellt habe, und auf die Frage, wie es komme, daß Tanneberg bei so bewandten Umständen überhaupt ihn als
Zeugen habe anrufen können, bemerkt er:
Eines Tages während des vorigen Sommers oder Herbstes traf ich einmal in
Siebenlehn auf der Gasse Tannebergen und den Schuhmacher Lößnitz, welche mit
mir ein Gespräch anknüpften; dieses Gespräch lenkte Lößnitz
[p.12r 13a Original]
auch auf den Dresdner Maiaufstand, wobei ich nur
erzählte, was der Dr. Kreyß, wie vor angegeben, in der in der
Vereinsversammlung gehaltenen Rede gesagt habe, obschon dies alles Lößnitz und Tanneberg besser wußten, als ich,
weshalb ich auch glaube, daß die mich nur haben aushorchen wollen, ohne daß ich
einen Zweck angeben könnte wozu dies geschehen sein sollte.
Im Jahre 1849 bin ich nicht Rathmann gewesen, ist überhaupt Niemand in
Siebenlehn Rathmann gewesen, welcher den ..men
Haubold ge.. hat, indeß bin
ich im Herbst? 1849 zum Stadtverordneten gewählt worden, aber erst im Jahre
1850 in das Stadtver[ordneten]-Collegium eingetreten.
Unter dem Erbieten zur eidlichen Bestärkung genehmigt Haubold auf Verlesen
durch eigenhändige Namensunterschrift dieses Protocoll
[Unterschrift] Friedrich Wilhelm Haubold
[links drei Unterschriften]
[sonst Formalitäten]
An das Königl. Justizamt zu
Nossen.
In Gemäßheit des vom geehrten Königl. Justizamt in
Betreff der dem Hrn. Stadtrichter und Adv. Liebich zu Siebenlehn gemachten
Anschuldigung anher erlassenen Requisitiumsschreiben
vom 17/18 ds. Mts. ist der
Soldat ausgezeichneter Classe August Sidan Haubold
von der 1n/. Comp. des 3n/. Infanti-Batailli
abgehört worden und wird das diesfalls aufgenommene Protokoll dem geehrten Königl: Justizamte beifolgend in beglaubigter Abschrift mit
dem Antrage?
[p.13r 14a Original]
um gefällige Berücksichtigung der beiverzeichneten
Kosten ergebenst übersendet.
Dresden am 23. December 1851
Königl. Kriegsbericht der 1sten Infantri
Brigade
[p.14a]
Abschrift
In Gegenwart
[p.14r 15a Original]
[p.15r 16a Original]
[links]
In Gegenwart der Urkundsbeamten Forwerg, Beck und
Seidel Nachrichtl.
durch Schubert, Act.
[rechts]
königl. Justizamt Nossen den 7. Januar 1852.
Heute Vormittags erscheint dahier an königl. Amtsstelle der Medic. Pract.
Herr Camillo Friedrich Kreyß zu Siebenlehn,
seiner Versicherung nach 41 Jahre alt, lutherisch, wird von dem Grunde seinen
Vorforderung in Kenntniß gesetzt, bedeutet, daß er vor Gericht zur Angabe der
Wahrheit verbunden sei, und abgehört, wie folgt:
Während des Dresdner Aufstandes im Mai 1849 war ich Rathmann zu Siebenlehn.
Es ist eine offenbare Unwahrheit, daß der Stadtrichter Liebich in Siebenlehn
während des Dresdner Maiaufstandes im Jahre 1849 die so genannte provisorische
Regierung in einem Schreiben ausdrücklich [p.16a] anerkannt hätte,
unwahr ferner, daß Liebich dieses Schreiben unter den damaligen Rathsmitgliedern Behufs dessen Unterschrift habe circuliren laßen,
unwahr, daß derselbe in einer Versammlung während des Dresdner Aufstandes bei
dem Schankwirth Hempel in Siebenlehn eine Rede
gehalten und in derselben die Einwohner zu Siebenlehn zum bewaffneten Zuzuge
nach Dresden aufgefordert habe.
unwahr, daß ich am 5. Mai 1849 in einer Versammlung des Bürgervereines zu
Siebenlehn eine Rede gehalten und darinnen nicht allein den Stand des Dresdner
Aufstandes sondern auch weiter mitgetheilt hätte,
"der Stadtrichter Liebich habe mir ein Schreiben gegeben, welches der
Anerkennung der provisorischen Regierung Seiten des Stadtrathes
zu Siebenlehn enthalten habe. mit diesem Schreiben sei ich nach Dresden
gegangen, um es der provisorischen Regiering zu überreichen; mit der Ueberreichung des Schreibens habe ich indeß
Anstand genommen.
Die Sache verhält sich in Wahrheit ganz anders, und zwar folgender Maaßen.
Am 5. und 6. Mai 1849 durchliefen die Stadt Siebenlehn die aufregendsten
Gerüchte in Betreff
[p.16r 17a Original]
des Dresdner Aufstandes, so daß ich vom
7. diesen Monats auf den Gedanken kam, nach Dresden zu reisen, um mich theils von dem Stande des Aufstandes zu überzeugen, theils aber auch meine sich damals in Dresden aufhaltenden
Eltern von da weg nach Siebenlehn, zu holen.
Diese meine Absicht teilte ich dem Stadtrichter Liebich mit; er redete mir zu,
sie auszuführen, und begehrte ich sofort zu meiner persönlichen Sicherheit von
ihm eine Legitimation, welche er mir auch ohne Anstand ausstellte, in ihr waren
die beiden obenerwähnten Gründe, meiner Reise und daß ich Rathmann der Stadt
Siebenlehn sei, angeführt.
Noch an demselben Tage, also um 7 Mai 1829 Mittags verließ ich, nun mit einem
Schläger zu meiner Selbstvertheidigung bewaffnet,
Siebenlehn, ging über Eula, wo ich meine Waffe, an den Sohn des Stadtmusikus
Thierfelder in Nossen abgab, da ich vernommen hatte, daß die Straße nach
Dresden sicher zu passiren sei, und über Gorbitz nach
Dresden; daselbst an der Brücke beim Löbtauer Chausséehause
angelangt, wurde ich von einem Soldaten befragt, wohin ich wolle und nachdem
ich ihm mitgetheilt hatte, daß ich beabsichtige, in
die Stadt herein zu gehen, [p.17a] versicherte mir derselbe, daß ich von
dieser Seite nicht in die Stadt kommen könne, rieth
mir vielmehr zum großen Garten in die Stadt herein zu kommen zu versuchen,
bemerkte auch zugleich, daß in der nächsten Nacht Gorbitz eingenommen werden
würde.
Dieser letztere Umstand veranlaßte mich, gar nicht
nach Dresden herein, sondern über Gorbitz zurück nach Siebenlehn zu gehen, denn
ich wußte, daß in Gorbitz noch mehrere Siebenlehner
seien, und wollte nun diese aus der ihnen drohenden Gefahr ziehen. In Gorbitz
gelang es mir auch, einige Siebenlehner mit fort zurück nach Hause zu nehmen.
Den andern Tag, also am 8. Mai 1849 Nachmittags gelangte ich in Siebenlehn
wieder an, ging als bald zu dem Stadtrichter Liebich und erzählte demselben was
ich auf der Reise nach Dresden gesehen und gehört hatte.
Gegen Abend desselben Tages ging ich in die Hempelsche
Schankwirtschaft; daselbst traf ich eine größere Anzahl Siebenlehner Einwohner,
welche mich aufforderten, ihnen das ebenfalls zu erzählen, was sich auf meiner
Reise gesehen und gehört hatte; dieser Aufforderung kam ich auch nach und
bemerkte bei dieser Erzählung, daß ich meine Reiselegitimation auf dem Wege
nach Dresden aus Furcht, von dem Militär als Abgesandter der Stadt Siebenlehn
betrachtet
[p.17r 18a Original]
zu werden, in den Stiefeln gehabt hätten
was nachgehends zu dem spottweisen Gerüchte Veranlaßung gegeben hat: „der Stadtrath zu Siebenlehn habe
die provis. Regierung in den Stiefeln anerkannt
gehabt“.
Vorgelesen und genehmigt, auch eigenhändig unterschrieben.
Camillo Kreyss
[p.18a]
sei und erst den 18. diese Monats nach Hause zurückgekehrt, er aber daher dem
Dr. Kreyß in Siebenlehn den Bestellzettel gar nicht behändigt habe.
Nachrichtl. durch Schubert, Act
JAmt Nossen, am 17/1 52. ist Amtsw. Schönberg angewiesen worden, H. D. Kreyß u. den
Weißgerber J. W. Haubold in Siebenlehn den 20. d. Mon. 9. Uhr Vormi zur Confrontation anher zu
bestellen
Seidel, A…
[links]
Praesentes …
[rechts]
Königl. Justizamt Nossen den 20. Januar 1852.
Heute Vormittags erschien dahier an Königl. Amtsstelle der Weißgerber Friedrich Wilhelm
Haubold in Siebenlehn, ingleichen der dasige Med. Pract.
Herr Camillo Friedrich Kreyß werden von dem Grunde ihrer Vorforderung in
Kenntniß gesetzt und nachdem an Haubolden die Frage
gerichtet worden war, ob ihm seine am 12. vorigen Mts.
erstatteten Angaben noch lebhaft im Gedächtinisse
….
[links]
Praesentes
die Urkundsbeamten Toepelmann Forwerg und Seidel.
Nachrichtl. durch Schubert, Act.
[rechts]
Königl.
Justizamt Nossen den 20. Januar 1852.
Heute Vormittags erschienen dahier an Königl. Amtsstelle der Weißgerber Friedrich Wilhelm
Haubold in Siebenlehn.
ingleichen der dasige Med. Pract. Herr Camillo Friedrich Kreyß
werden von dem Grunde ihren Vorforderung und Kenntniß gesetzt und nachdem an Haubolden die Frage gerichtet worden war, ob ihm seine am
12 vorigen Mts erstatteten Angaben noch lebhaft im
Gedächtnisse
[p.18r 19a Original]
ruhen, und er im Stande sei, seine Aussagen. so weit nöhtig,
dem ihm gegenüber sitzenden Med. Pract. Kreyß unter
die Augen zu sagen, erklärt er, daß er nicht mehr wisse, was er in der Sache
ausgesagt habe. Derselbe erhält daher das Bl. 10b
anzutreffende Protocoll nochmals langsam und deutlich
vorgelesen, und wird sodann weiter gefragt, ob er dieses Protocoll
verstanden habe und wiederholt genehmige? worauf er bemerkt:
Ich bin nicht der Mann, welcher den Inhalt dieses Protocolls sofort erfassen könnte.
Demselben werden daher seine Aussagen, in so weit diese Gegenstand der heutigen Confrontation sind, anderweit vorgehalten, er versichert deren Wahrheit, und bemerkt nur abänderungsweise, daß er nicht wisse, wie Kreyß die Rede an dem Tage gehalten habe, an welchem die ersten Preußen in Neustadt-Dresden eingerückt seien.
Haubold hält nunmehr Kreyßen vor:
Eines Abends während des Dresdner Maiaufstandes haben Sie allerdings in der Hempelschen Schankwirtschaft eine Rede [p.19a]
gehalten, welche auch ich mit angehört habe.
Kreyß.
Am 8. Mai 1839 habe ich allerdings auf Veranlassung der Umstehenden meine Reise
nach Dresden erzählt, um den Leuten einen Begriff zu machen, von den mir
bekannt gewordenen Verhältnissen. Dies war in der Hempelschen
Schankwirthschaft, nicht schon in der Versammlung des
Bürgervereins oder des damals aus dem Bürgerverein in den Sprechsal übergegangenen Vereines.
Haubold.
Sie hielten diese Rede vor dem Sprechsale.
Kreyß.
In dem Sprechsale allerdings.
Haubold.
In dieser Rede theilten Sie den Zuhörern nicht allein
den Stand des Dresdner Aufruhrs mit, sondern eröffneten auch denselben, daß sie
vom Stadtrichter Liebich ein Schreiben erhalten hätten, in welchem der
Stadtrath zu Siebenlehn die sogen. provisorische Regierung anerkannt habe.
Kreyß.
Nein, das ist nicht richtig; ich habe von meiner Reiselegitimation gesprochen
und kann hierüber so viel Zeugen beibringen, als nur irgend nothwendig
sind.
Haubold.
Nein, Herr Doctor! ich berufe mich auf das Zeugniß des Schuhmachers Lößnitz in
[p.19r 20a Original]
Siebenlehn, welcher den Vornamen Constantin führt.
Kreyß
Ich berufe mich auf das Zeugniß des vormaligen
Vorstandes der Stadtverordneten Ludwig Heimrich, ferner des Obermeisters der
Lohgerberinnung Ernst Putzger, welche beim Halten der
Rede in meiner Nähe gestanden haben.
Haubold.
In dieser Rede haben Sie ferner den Zuhörern mitgetheilt,
daß Sie mit diesem Schreiben auch wirklich nach Dresden gegangen seien, um es
der provisorischen Regierung zu übergeben, daß Sie es aber an die provisorische
Regierung nicht abgegeben.
Kreyß.
Daran ist kein Wort wahr; übrigens befindet sich die hier fragliche
Legitimation noch abschriftlich im Raths-Attestatenbuche.
Im Übrigen bitte ich die Acten herbei zu ziehen,
welche die Protokolle über die Sitzungen des Stadtrathes
zu Siebenlehn während der Dresdner Mai-Revolution im Jahre 1849 enthalten.
Vorgelesen und genehmigt und eigenhändig unterschrieben…
[p.20a]
[links]
Gegenwärtig die Urkundspersonen Toepelmann. Forwerg und
Seidel Nachrichtl.
durch Schubert, Act.
[rechts]
Königl. Justizamt Nossen den
16.Maerz 1852.
Heute Nachmittags erscheint dahier an Königl. Amtsstelle der Lohgerbermeister
Herr Carl Gottlob Ruscher in Siebenlehn, seiner Versicherung nach 42
Jahre alt, lutherisch, wird von dem Grunde seiner Vorforderung in Kenntniß
gesetzt, zur Wahrheits- und eidgemäßen Aussage anermahnt
und befragt, wie folgt:
Im Jahre 1849 und namentlich während des Dresdner Maiaufstandes war ich
Rathmann in Siebenlehn und Commandant der dasigen Communalgarde.
Es ist nicht wahr, daß der Stadtrath zu Siebenlehn während des Dresdner
Maiaufstandes im Jahre 1849 die
[p.20r 21a Original]
sogenannte provisorische
Regierung anerkannt habe, auch
weiß ich nichts davon, daß der Herr Stadtrichter Liebich die provisor. Regierung in einem Schreiben ausdrücklich
anerkannt,
weiß nichts davon, daß derselbe dieses Schreiben unter den Siebenlehner Rathsmitgliedern zur Unterschrift habe circuliren
lassen,
unwahr, daß mir dennoch ein solches Schreiben zu diesem Zwecke eingehändigt
worden sei, endlich
weiß ich nichts davon, daß derselbe Liebich das? in einer Versammlung bei dem
Schänken? Hempel die Einwohner Siebenlehns zum Zuzuge nach Dresden aufgefordert
habe um sich daselbst an dem Kampfe gegen das Militär zu betheiligen.
Herrn Comparanten werden die von dem Reiter Tanneberg … Bl. 2 gegen den Herrn
Stadtrichter Liebich angebrachten schweren Anschuldigungen vorgehalten, worauf
derselbe entgegnet:
Tanneberg ist ein Schumachergeselle,
der früher oftmals Zänkereien in Gasthäusern gehabt hat.
[links Unterschrift] Carl Gottlob Ruscher
Unter dem Erbieten zur eidlichen Bestärkung auf Vorlesen durch
Namensunterschrift genehmigt; es [p.21a] tritt nunmehr
ein der Bäckermeister Johann Gottlob Koehler in Siebenlehn, angeblich 41
Jahr alt, lutherisch.
Derselbe wird ebenfalls von dem Grunde seiner Vorforderung in Kenntniß gesetzt,
bedeutet, daß er vor Gericht zur Angabe der Wahrheit verbunden sei, und deponirt? auf sachgemäßes Befragen Folgendes:
Während des Dresdner Maiaufstandes im Jahre 1849 war ich Rathmann zu
Siebenlehn.
Es ist eine Lüge, daß unser Stadtrichter Liebich während des gedachten
Aufstandes oder später die sogen. provisorische Regierung in einem Schreiben
anerkannt habe und
eine Lüge ist es auch, daß derselbe dieses Schreiben zur Unterschrift unter den
Rathsmitgliedern habe cirkuliren
lassen, auch
weiß ich nichts davon, daß derselbe damals in einer Versammlung bei dem Schänkwirth Hempel die Siebenlehner Bürger zum Zuzge nach Dresden aufgefordert habe, um sich an dem dortigen Aufstande zu betheiligen.
Auf Vortrag, daß aber nach Bl. 2 der Reiter Tanneberg wider den Stadtrichter Liebich dergleichen Anschuldigungen erhoben habe, spricht er:
Tannenberg will sich wahrscheinlich an Liebichen
[p.21r 22a Original]
rächen, weil jener gegen Pfingsten vorigen Jahres wegen eines Excesses im Gasthofe zu Haft bestraft worden ist.
Nach Verlesung und Genehmigung dieses Protocolls erbietet sich … zur eidlichen Bestärkung seiner Aussagen und unterzeichnet eigenhändig
[Unterschrift] Johann Gottlob Köhler
Geschehen und nachrichtlich …merkt in Gegenwart der unterzeichneten Urkundspersonen Toepelmann, Forwerg und Seidel … Hermann Schubert Act.
[links die üblichen drei Unterschriften]
[rechts]
Eodem die
des Nachmittags erscheint ferner
der Schuhmachermeister Friedrich Constant Lößnitz in Siebenlehn, ang. 32
Jahr alt, lutherisch.
Derselbe wird von dem Grunde seiner Vorforderung in Kenntniß gesetzt, bedeutet,
daß er vor Gericht zur Angabe der Wahrheit verbunden sei, und gefragt, wie
folgt:
Den Medic. Pract. Kreyß in Siebenlehn kenne ich von
Person recht wohl, ich bin aber mit demselben weder verwandt, noch
verschwägert, bin nicht unterrichtet, was ich aussagen soll, und es ist mir
auch mit Rücksicht auf mein Zeugniß weder etwas
gegeben, noch ver= [p.22a] sprochen worden, mit dem Weißgerber Haubold bin ich
weitläufig verwandt.
Zur Sache:
Am 8. Mai 1849 hielt der Sprechverein in der Hempelschen
Schankwirthschaft zu Siebenlehn eine Versammlung, an
der auch ich persönlich Theil genommen hatte; es waren da überhaupt gegen 200
Menschen versammelt. Ungefähr in der neunten Abendstunde trat der Arzt Kreyß in
diese Versammlung, erzählte den Anwesenden, daß er Seiten des Stadtrathes zu Siebenlehn abgesendet worden; um das
Schreiben, in welchem der Stradtrath die
provisorische Regierung anerkannt habe, in Dresden zu überreichen, er jedoch mit
diesem Schreiben nur bis Löbtau gekommen sei, theilte
auch dabei seine weiteren Erlebnisse auf der Reise nach Dresden mit. Dass Kreyß
abgesendet worden sei, um dieses Schreiben der provisorischen Regierung zu
übergeben, habe ich ihn nicht sprechen hören.
Weiter etwas Bezügliches weiß ich nicht.
Unter dem Erbieten zur eidlichen Bestärkung auf Vorlesen durch
Namensunterschrift genehmigt,
[Unterschrift] Friedrich Constand Lößnitz,
Geschehen und Nachrichtlich …
[p.22r 23a Original]
[links]
An das Königl. Kriegsgericht des III.
Reiterregiments Borne.
… Hierzu: Abschrift von der Anzeige Bl. 2.
[rechts]
Nach der in Abschrift anliegenden Registratur hat der Reiter … Schwadron des
III. Reiterregiments Friedrich Wilhelm Tanneberg in
Siebenlehn wider den Stadtrichter
Liebich in Siebenlehn angezeigt, während des Dresdner Maiereignisse im Jahre
1849 ein Schreiben in Umlauf unter den Rathsmitgliedern
zu Siebenlehn in Umlauf gesetzt, in welchem Schreiben? des Stadtraths zu
Siebenlehn die sogen. provisorische Regierung anerkannt worden sei, außerdem
auch die Siebenlehner Bürger zum Zuzuge nach Dresden aufgefordert zu haben, und
zur Erweislichmachung dieser schweren Anschuldigungen
sich auf das Zeugniß des Weißgerbers Haubold sowohl
als das Soldat Haubold aus Siebenlehn bezeugen.
Diese beiden benannten Zeugen haben jedoch die auf ihr Zeugniß
gestellten Thatsachen zu bestätigen nicht vermocht.
Das Königl. Kriegsgericht des III. Reiterregiments zu
Borna wird daher fenrnst ergebenst ersucht, [p.23a]
den Denunciant Tanneberg
nicht allein hiervon in Kenntniß zu setzen, sondern auch denselben zur
Bescheinigung seiner Denunciation aufzufordern, das
hierüber aufzunehmend Protokoll aber in beglaubigte Abschrift baldgefälligst anher gelangen zu lassen.
Königl. Justizamt Nossen den 20. Maerz 1852.
[p.23r 24a Original]
[leere Seite]
[p.24a]
Eingeg. am 31n März 1852.
An das Königl. Kriegsgericht des III. Reiter=
Regiments zu Borna.
Nach der in Abschrift anliegenden … [weiter wie oben; dies ist eine
Reinschrift]
[p.24r 25a Original]
[Reinschrift Fortsetzung]
[p.25a]
Abschrift
Regl. Kriegsgericht des Garde= Reiter= Regiments zu
Dresden, am 21n October 1851.
Im hiesigen Kriegsgericht erschien heute freiwillich
der Reiter der 4. Schwadron des III. Reiter-Regiments Friedrich Wilhelm Tanneberg, und brachte an:
Er sei gegenwärtig nach Siebenlehn bei Nossen beurlaubt und habe dort in
Erfahrung gebracht, daß der dasige Stadtrichter p. Liebich im Jahre 1849. die
sogenannte provisorische Regierung in einem Schreiben, was er zuvor in
Siebenlehn unter den dortigen Rathsmitgliedern Behufs
dessen Unterschrift habe circuliren lassen,
ausdrücklich anerkannt, ferner in einer Versammlung bei dem Schänkwirth
Hempel zu
[p.25r 26a Original]
Siebenlehn, wo er als Sprecher aufgetreten sei, die Einwohner Siebenlehns zum
Zuzuge nach Dresden, um sich an den im May 1849. dort stattgehabten Aufstande
zu betheiligen, aufgefordert. Als Zeugen benannte
dabei der Reiter Tanneberg den Weißgerber Haubold in
Siebenlehn, der im Frühjahr 1849. dort Rathmann gewesen sei, sowie den in der
1sten Linien= Infantrie= Brigade dienenden Soldaten
Haubold aus Siebenlehn.
Auch denuncirte Tanneberg
weiter gegen den Gastwirth Otto zu Siebenlehn, daß
derselbe im May 1849. nach Dresden gegangen sei und im Gasthof zu Gorbitz bei
Dresden mit gewesen sei, wie dieser Gadthof von einer
Abtheilung Garde-Reitern nach einem hartnäckigen [p.26a] Kampfe mit den
in demselben sich vertheidigenden Freischärlern
genommen worden sei.
Es habe die Ehefrau des Schuhmachermeisters Friebe senior
in Siebenlehn den Gastwirth Otto damals selbst mit
aus gedachtem Gasthofe entfliehen sehen.
Tanneberg erklärt, er bringe diese Anzeige hier an,
weil er früher bei der Garde gestanden und zu seinem zuständigen Auditeur
soweit? habe, sonst aber nicht gewußt habe, an wen er
sich Behufs einer Denunciation gegen den Stadtrichter
in Siebenlehn wenden solle.
Tanneberg wird noch aufmerksam gemacht auf die Strafen welche wegen falscher Denunciation im Crimininalgesetzbuche
art. 197. angedroht sind, bleibt aber nichts destoweniger
bei seiner Denunciation
[p.26r 27a Original]
und bittet dieselbe an die competente Behörde zu befördern.
Vorgelesen,
genehmigt und unterschrieben
Baumgarten Crusius, Auditeur.
Friedrich Wilhelm Tanneberg
[p.27a]
Eing… 1. April 1852
R.. jud.
dem Königl. Justizamt Nossen … m. mit dem Bemerken zu remittiren, daß der vormalige Reiter Friedrich Wilhelm Tanneberg unter dem 31sten December vor. J. verabschiedet worden ist.
König. Kriegsgericht des 3. Reiter-Regiments, Borna am 31. März 1852.
Gustav Teucher, Auditeur
Nr. 52. R.B.
Königl. Justizamt Nossen den 5. April 1852.
Zu bemerken, daß eingezogener Erkundigung zufolge Tanneberg sich gegenwärtig in Siebenlehn aufhält.
Nachrichtl. durch Schubert Act.
[p.27r 28a Original]
JAmt Nossen am 5/4 52. ist Amtsw. Schönberg angewiesen worden Fr. Wilhelm Tanneberg in Siebenlehn den 7. d. Mon: 4. Uhr Nachmi zur Befragung anher zu bestellen.
Seidel, A..
Königl. Justizamt Nossen den 7.
April 1852
Heute Nachmittags erscheint dahier an Königl. Amtsstelle der schuhmachergeselle Friedrich
Wilhelm Tannenberg dermalen in Siebenlehn, seiner Versicherung nach 26
Jahre alt, lutherisch, wird von dem Ergebnisse der auf seine nach Bl. 1 wider den Stadtrichter Liebich in Siebenlehn
angebrachte Denunciation angestellten Erörterungen umsändlich in Kenntniß gesetzt, sodann aber aufgefordert,
dasjenige, was er zu Erweislichmachung seiner
erhobenen Anschuldigungen annoch vorzubringen habe,
zu Protokoll zu er- [p. 28a]
erklären; er spricht darauf:
Alles, was ich dem Auditeur Baumgarten-Crusius am 21. October
vorigen Jahres wider den Stadtrichter Liebich in Siebenlehn angezeigt habe, ist
wahr.
Ich verlange, daß die von mir benannten und abgehörten Zeugen zur eidlichen
Bestärkung ihrer Aussagen angehalten werden und wenn diese geschworen haben,
aber auch nur dann – werde ich Gegenzeugen angeben, welche meine ersten Zeugen
überschwören werden.
Auf Vortrag, daß er vor solchen Dingen seine Anschuldigungen zu erweisen oder
doch wenigstens nun einiger Maaßen wahrscheinlich zu machen habe, da es sonst
bedenklich fallen dürfte, wegen dieser Beschuldigungen wider den Stadtrichter
Liebich mit der Untersuchung zu verfahren, um so
mehr, als es nach Bl. 21b den Anschein gewinnt, daß
ihn zu der Denunciation unlautere Absichten geleitet
haben, versetzt er:
Mir hat der Stadtrichter Liebich gar nichts in den Weg gelegt.
Ich bleibe dabei stehen, daß ich nur dann mehrere Zeugen benennen werde, wenn
die bereits benannten und abgehörten Zeugen geschworen haben werden. Vorgelesen
und durch Namens=
[p.28r 29a
Original]
unterschrift genehmigt.
[Unterschrift] Friedrich Wilhelm Tannenberg
Nachrichtlich durch Hermann Schubert.
Jamt Nossen 17/2 52. ist Amtsw. Schönberg angewiesen worden, den Schuhmachergesellen
Tanneberg u. den Weißgerber Haubold in Siebenlehn den
20. d. Mon: ½ 9. Uhr Vormi zur Confrontaion
anher zu bestellen.
Seidel, A…
[p.29r 30a Original]
Liquid. judic.
[Gebührenberechnung]
[p.30a]
A. S.
Eing. am 26. April 1852. …
An das Königliche Justizamt zu Nossen.
Dem Königlichen Justizamt werden der jenseitigen Requisition vom 17n diese
Monats gemäß
1., das Stadträthliche Attestatenprotocoll
von Jahre 1846.-1852. Lit. P. Nr:
120. Vol: II. und
2.; das Rathssitzungsprotocoll vom Jahre 1848.-1852. Lit: P. No: 126.
[p.30r 31a Original]
beigehend übersendet.
Da beide Actenstücke noch gangbar sind und das
letztere schon zu der den 1. Mai dieses Jahres Statt
findenden Rathssitzung wieder gebraucht wird, so
ersuchen wir das geehrte Justizamt andurch ergebenst,
diese Acten bis dahin remittieren zu wollen.
Siebenlehn, am 26. April 1852. Der Stadrath
[Unterschrift] Liebich Rthm.
[p.31a]
Abschrift aus den Acten des Stadtraths zu Siebenlehn
Lit. P. No. 120. Vol. II. fol. 59.
Bescheinigung für H. Rathmann
Kreyß. e[x] o[fficio]
md. Schl…
Ausgabe 7./5. 49. L[iebich]
[rechts]
Von dem Stadtrathe zu Siebenlehn wird auf Verlangen hiermit gescheinigt,
daß Inhaber dieses, der practische Arzt und Rathmann
Herr Camillo Friedrich Kreyß von hier
ist, welcher, um seine Aeltern zu Dresden zu
besuchen, zugleich auch, um sich von dem Stande der Unruhen und der
provisorischen Regierung daselbst Kenntniß zu verschaffen, für 2. Tage eine
Reise dahin beabsichtigt.
Hierüber wird ihm unter Stadtraths Hand und Siegel gegenwärtige
Bescheinigung
[p.31r 32a Original]
ertheilt.
Siebenlehn, am 7n May 1849. Der Stadtrath.
[links]
Bescheinigung für H. Rathmann Kreyß e[x] o[fficio]
md. Schlgl. Ausgeh. 9./5. 49. L[iebich]
[rechts]
Die unterzeichnete Polizeibehörde bescheinigt hiermit:
1., daß der unten signalisirte Vorzeiger dieses der
Rathmann und practische Arzt
Herr Camillo Friedrich Kreyß von hier
ist, und
2., daß derselbe in Familienangelegenheiten von hier nach Dresden reist.
Hierüber wird gegenwärtige Legitimation
[p.32a] ertheilt.
Siebenlehn, am 9. May 1849.
Die Polizeibehörde. L[iebich]
Signalement.
Alter: 39. Jahre,
Größe: 72. Zoll,
Statur: schlank,
Haare: schwarzbraun,
Nase: gebogen.
Ex Act. Lit. P. No. 126.
Siebenlehn, am 6n/. May 1849.
Im Verfolg der am 5n/. dhs. Mts. an die Communalgarde
eingetroffenen Ordre, sich sofort zur Verfügung der provisorischen Regierung zu
stellen und in Entsprechung eines in einer gestrigen Communalgardenversamm=
[p.32r 33a Original]
lung gefaßten Beschlußes auf obrigkeitliche Beschließung über die den
mittellosen Familien der einzelnen Communalgardisten
zu gewährende Unterstützungen versammelte sich heute? der Stadtrath und die
Stadtverordneten.
Zunächst referirte Herr Rathmann Ruscher, als Commandant der Communalgarde den
Verlauf der gestrigen Versammlung und
forderte unterzeichneten Protokollanten auf, sich über die eventuell verlangten
Unterstützungen der Familien der einzelnen Communalgardisten
gutachtlich auszusprechen.
Der Protocollant that dieß,
indem er hervorhob, daß diese Unterstützungsverbindlichkeit nach der
Armenverordnung von 1840. der Stadtgemeinde an sich obliege, ohne daß es eines besondern Unterstützungsbeschlußes
bedürfe, was auch nach dem Communalgardengesetzte von
1848. die Beschaffung [p.33a] von Munition und Armirung
der Communalgarde im Unvermögensfalle wiederum der
Stadtgemeinde zukommt.
Diesen Ansichten wurde von Seiten der übrigen Mitglieder nicht widersprochen,
von mehreren derselben aber das Bedenkliche jeden Ausmarsches der Communalgarde an die Spitze estellt.
Der Protocollant nebst Herrn Rathmann Kreyß ließen
nicht unbemerkt, daß die Entscheidung über diese Ausmarschfrage nicht dem
Stadtrathe und den Stadtverordneten, sondern lediglich dem Communalgardenausschusse
zustehe und letzterer eine etwaige Entschließung über einen Ausmarsch oder
Nichtausmarsch der Communalgarde allein zu
verantworten habe.
Schlüßlich wurde auf Interpellation Herrn
Stadtverordneten Heyne noch gedacht, daß im Gesetz vom Jahre 1848. über die aus
Staatscassen den arbeitsunfähig gewordenen Communalgardisten und deren etwaigen Hin-
[p.33r 34a Original]
terbliebenen zu gewährenden Unterstützungen in
Geltung sei.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Gustav Liebich, Rthm. u. Prtllt.
Carl Wilhelm Haupt.
Carl Gottlob Ruscher.
Johann Gottlob Lößnitz.
Joh. Glob. Rößler.
D Kreyß.
Johann Leberecht Haubold.
Ferdinand Haupt.
G. W. Berthold.
Eduard Bitterlich.
August Krumbiegel.
Für die Treue dieser Abschriften.
Königl. Justizamt Nossen den 22. Mai 1852.
Amtsactuar Schubert. [Stempel]
[p.34a]
[links]
An das Königl. Appellationsgericht Leipzig. …
Die Denuncition Tannenbergs in Siebenlehn wider den
Stadtrichter Liebich daselbst und …
Hierzu: Acta sub VI. Litt. L. w. 426.
[rechts]
Nach Bl. 2 cito? 3 der sub Rubro: Cap. VI. Litt. L. W. 426 ergangenen Acten hat der Schuhmachergeselle Friedrich Wilhelm
Tannenberg in Siebenlehn den dasigen Stadtrichter Liebich und Gastwirth Otto der Vorbereitung zum Verbrechen des Hochverrathes und beziehentlich des Austandes bezichtigt
und es sind in Folge dieser Anzeige nicht nur das von ernanntem Tannenberg zu Erweilichmachung der angebrachten schweren Anschuldigungen
denominieren Zeugen, der Weißgerber Friedrich Wilhelm Haubold, Dorothea
Wilhelmina verehel. Schuhmachermeister Friebe, und
der Soldat August Sidan Haubold Bl.
4, 10b seq., 18 seq., sowie Bl. 5 und 9b, 14
abgehört, sondern hierunter auch noch Bl. 15b weitere
criminalpolizeiliche Recherchen angestellt worden.
Allein die benannten Zeugen haben die auf ihr Zeugniß
gestellten Thatsachen zu bestätigen nicht vermocht, vielmehr
dürften die weiter angestellten Erörterungen den Ungrund
dieser Bezichtigungen in Erwägung, daß Carl Gottlob Ruscher Bl.
20b und Johann Gottlob Köhler Bl. 21 Tannenbergen
hinsichtlich
[p.34r 35a Original]
seines Leumundes nicht eben ein vortheilhaftes Zeugniß zollen, nach Bl. 16, 18,
20, 21 und 31 seq. wenn nicht dargethan, so doch
wenigstens wahrscheinlich gemacht haben. Unter so bewandten Umständen hat man
nun aber Bedenken getragen, wider den Stadtrichter Liebich in Siebenlehn und
den dasigen Gastwirth Otto wegen der wider dieselben
angezeigten Verbrechen die Criminaluntersuchung zu
eröffnen und indem dem Königl. Appellationsgerichte
zu Leipzig solches hiermit ehrerbietig angezeigt wird, erlaubt man sich
gleichzeitig die einschlagenden, Eingangs gedachten Acten
Hochdemselben zur Einsichtsnahme zu überweisen.
Justizamt Nossen den 22. Mai 1852.
[p.35a]
Das Königliche Appellationsgericht zu Leipzig läßt es
bei der von dem Justizamte Nossen in Betreff der wider den Stadtrichter Liebich
erhobenen Beschuldigungen und der darauf gefaßten
Entschließung unter dem 22. vor. Mon. erstatteten Anzeige bewenden, und giebt
solches gedachtem Justizamte bei Remission der eingesendeten Acten sub Cap. VI. Lit. L. Nr. 476. andurch zu
erkennen.
Leipzig, den 10. Juni 1852.
Königlich Sächsisches Appellationsgericht,
D. Schreckenburger.
[p.36a Original]
[Gebührenabrechnung]
[p.36r 37a Original]
[Gebührenabrechnung]
[p.37a]
[Postschein]
[p.38a Original]
[Gebührenabrechnung]
[Unterschrift] Canzler
[p.38r 39a Original]
[Gebührenabrechnung]
[p.39a]
[Gebührenabrechnung]
[p.40a Original]
[„Lieferschein“]
[p.41a Original]
Siebenlehn d 21/4. 53.
Wenn Ich unterzeichneter mir erlauben tarf beim
Justizamt Nossen anzufragen wegen meiner Anzeige gegen H Stadtrichter Liebich
und den Gastwirth Otto zu Siebenlehn welche Ich in
vergangenem Jahre zur Vernehmung hier hatte und doch bis heute keinen Erfolg in
dieser Anzeige publicirt erhalten habe Aus diesen
Grunde bitte Ich höflichst und ergebenst ein Königliches Justizamt wolle mir
mit umgehender Post ein Bescheid [zu]senden wütrigen
Falls müßte Ich mich an das Kriegsgericht wenden
In der Hoffnung bin Ich einen Justizamt unterthäniger
Wilhelm Tannenberg
in Arbeit bei dem Schuhmachermeister
Ferdinand Rieß?
[p.41r 42a Original]
JAmt Nossen, am 25. April 1853.
Dato ist Amts… Schönberg angewiesen worden, dem Schuhmachergesellen Tannenberg
in Siebenlehn den 29. d.Mon. 8. Uhr Vormi zur Bescheidung anher zu bestellen Seidel, …
[Postadresse]
An das [Köni]gliche Justizamt Nossen
[Briefmarke geplündert]
[Poststempel] SIEBENLEHN 11 APR
53
[p.42a]
Königl. Justizamt Nossen am 29. April 1853.
Heute Vormittags erscheint dahier an Königl. Amtsstelle der Schuhmachergeselle
Friedrich Wilhelm Tannenberg in Siebenlehn, und wird mit Bezug auf das Bl. 27b und 28 anzutreffende Protokoll davon in
Kenntniß gesetzt, daß das Amt Nossen um des Willen Bedenken getragen habe,
wider der Stadtrichter Liebich und den Gastwirth Otto
in Siebenlehn wegen den von ihm
[p.42r 43a Original]
[p.43a]
In einer von der Emilie Preußer zu Siebenlehn neuerlich angebrachten Beschwerde
hat dieselbe unter andern angeführt, daß der Med. Pract.
Kreyß daselbst an aufrührerischen Bewegungen Theil genommen habe.
An das Justizamt Nossen ergeht hierauf andurch
Verordnung, darüber, ob und inwieweit der Med. Pract.
Kreyß sich bei den aufständischen Bewegungen des Jahres 1849. betheiligt habe und ob er in dessen Folge in Criminaluntersuchung verwichelt
worden, auch welches davon Ergebniß gewesen, alsbald
Anzeige Anher zu erstatten.
Leipzig den 20. Juni 1853.
Königliche Kreis Direction. /
[Eduard] von Broizem.
[Notizen]
An das Justizamt Nossen.
den Med. Pract. Kreyß betr.
No 883. … II 2879.
Eing. am 24.Juny 1853. …
[p.44a Original]
[linke Spalte]
An die Königl. Kreis= Direction
zu Leipzig.
Bericht des Justiz= Amts Nossen, den Med. Prac. Kreyß
in Siebenlehn betr.
Hierzu Acta Cap. VI Lit. L. No.
72b
2181. und ged. 7./9. 53.
abg. 16/“ „
¾. …
zur Post am 17/9. 53. Hiller
[rechte Spalte]
Inhalts einer Verordnung der Königl. Kreis= Direction v. 20 Juni dss. J. /II
et 2879/ hat Emilie Preußer von Siebenlehn in einer angebrachten Beschwerde
angeführt, daß der Med. Pract. Kreyß in Siebenlehn an
aufrührerische Bewegungen Theil genommen habe, und es ist mit? die Verordnung
zugegangen, darüber, ob und in wie weit der Med. Pract.
Kreyß sich bei den aufrührerischen Bewegungen des Jahres 1849 betheiligt habe und ob er in dessen Folge in Criminale Untersuchung verwickelt worden und welches daran Ergebniß gewesen, gehorsamste Anzeige zu erstatten.
Diesem Befehle kommen [wir] in folgendem ehrerbietigst
nach:
Laut der hier beiliegenden Acten Cap. VI Lit. L No.1426 hatte ein Soldat Friedrich Wilhelm Tanneberg von Siebenlehn wider den dasigen Stadt= [p.44r] richter und Adv.
Gustav Liebich und den dortigen Gastwirth Johann
Friedrich Otto in der oben angedeuteten Richtung Beschuldigungen erhoben, bei
deren Ermittelung sich aber eine Theilnahme
des Med. Pract Kreyß Erörterungen angestellt worden
sind.
Die Beschuldigungen selbst aber haben sich als grundlos ergeben, so daß wider
keine der genannten Persoen ein untersuchungsmäßiges
Verfahren eingeleitet gewesen, noch in Folge der erstatteten Anzeige von dem Königl. Appellations= Gerichte zu
Leipzig … eine weitere Verfügung nicht
getroffen worden ist.
Ich verharre übrigens in größter Ehrerbietung.
J. A, Nossen am 1. Septbr. 1853
[p.45a Original]
Abschrift.
Bei dem Königlichen Ministerium des Innern unmittelbar hat Emilie Preußer zu
Siebenlehn die in Abschrift anliegende Beschwerde wider den Med. Pract. Kreyß daselbst am 26sten Mai dieses
Jahres eingereicht und es sind deshalb auf Veranlassung der Königlichen Kreis= Direction sowohl von dem Bezirksarzte Dr. Groh zu Nossen,
als auch vom dortigen Justizamte Erörterungen angestellt und deren Ergebnisse
von der Königlichen Kreis= Direction dem Königlichen
Ministerium des Innern vorgetragen worden.
Letzteres hat nun Inhalts einer unterm 4./14. dieses Monates Anher erlassenen
Verordnung die Ueberzeugung genommen, daß den von der
Preußer gegen den Med. Pract. Kreyß angebrachten
Beschwerden und Beschuldigungen eine weitere Folge nicht zu geben sei, da die
letztere sich als un=
[Rest fehlt]
[3 Postanschriften Original]