Sächsisches Staatsarchiv in Dresden StA-L 20014 Amt Nossen Nr 4331
Transkribiert Februar 2025
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die Original-Scans wieder. Die mit Original gekennzeichneten Marken
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Blatt-Numerierung; so bedeutet z.B. p. 17a : Pagina 17 avers (Vorderseite), 17r
: Pagina 17 revers (Rückseite)
Bemerkungen (als
Weblinks): Recommunicat,
Requisition,
Percussion
Aktendeckel Original
Inhalts-Verzeichniß Original
Bl. 1. Gend‘armerie-Anzeige.
„ 2. Vernehmung Pfeifer.
„ 4. Abhörung der verehel. Pfeifer.
„ 5. Befragung Johnes.
„ 5b Dessen Confrontation mit Pfeifern.
„ 6b Befragung Lauensteins.
„ 7b Requisition an das Stadtgericht Dresden.
„ 8. Befragung Lauensteins.
„10. Recommunicat des Stadtgerichts Dresden.
„11. Befragung der verehel. Haase
[p. 01a Original]
[linke Spalte]
An das königliche Justizamt allhier
Nr. 1592. R.B.
[rechte Spalte]
… den 26.Novbr. 1849.
Nur erst jetzt ist zu meiner Kenntniß gekommen, daß der
Schuhmachergeselle
Franz Pfeifer
von Siebenlehn, während der Revolution in Dresden am 5ten Mai d. J.
ebenfalls nach Dresden gegangen sey und bei seiner Rückkunft eine Flinte
mitgebracht, die er nach seiner Angabe erobert habe.
Derselbe gab mir zwar zu, in Dresden gewesen zu seyn, leugnete aber, eine
Flinte mitgebracht zu haben. Der Fleischermeister Gottlieb Johne auf der
Endegasse, hat gesehen, als Pfeifer eine Flinte gehabt und auch gehört, als
solcher rer
[hier fehlt p. 01r 02a]
[p. 02r 03a Original]
mahl genossen, und noch? seitdem fast alle Sonntage zur
Kirche, auch in jedem Jahre zweimal zum Abendmahle gehalten.
Die Schuhmacherprofession hatte ich zu meinem Berufe gewählt und ging daher
nach meiner Confirmation drei Jahre lang zu dem Schuhmachermeister Preußger in
Siebenlehn in die Lehre; darauf wurde ich Geselle, arbeitete 3 bis 4 … lang bei
Meister Reimann in Siebenlehn und ging von da ungefähr drei Jahre lang in die
Fremde, seit dieser Zeit habe ich Theils in Siebenlehn, Theils in Breitenbach
gearbeitet.
Ich bin unverheiratet, vermögenslos und im Jahre 1845 oder 1846 von dem Amte
Nossen wegen Gelddiebstahls vier Wochen lang mit Gefängniß bestraft worden;
außerdem bin ich noch nie zur Untersuchung gezogen worden.
Zur Sache:
Meine Schwester ist an den Maurergesellen Haase in Dresden verheirathet;
sie wohnt in Altstadt gleich bei der Annen Kirche im grauen Wolf.
Ich räume ein, am 5. Mai h. a. früh von Siebenlehn weg nach Dresden gegangen zu
sein und letztern Ortes in der 11. Vormittagsstunde bei meiner Schwester
eingetroffen zu sein,
versichere, ganz allein nach Dresden gegangen zu sein, versichere, daß ich
keine Waffe von Siebenlehn mit nach Dresden genommen habe,
räume ein, bis zum 9. Mai h.a. früh in Dresden mich aufgehalten zu haben,
versichere, meinen Rückweg nach Hause über Kesselsdorf und Wilsdruff genommen
zu haben und Nachmittags in Siebenlehn eingetroffen zu sein,
versichere, daß ich allein und ohne Waffe, namentlich ohne Flinte von Dresden
nach Hause gegangen bin,
un wahr ist es daher, daß ich von Dresden eine Flinte mit nach Hause gebracht
hätte,
versichere, daß meine Mutter mich nach Dresden geschickt hat, um zu sehen, was
meine Schwester macht, denn meine Mutter war um meine Schwester wegen der
traurigen Nachrichten, welche von Dresden nach Siebenlehn gelangten, gar sehr
besorgt,
versichere, daß während meines ganzen Aufenthaltes in Dresden ich nicht aus der
Wohnung meiner Schwester gewesen bin,
bemerke, daß ich zwar mehrfach versucht habe, wieder aus Dresden zu kommen, ich
indeß stets gewaltsam zurückgehalten worden bin,
leugne daher, einen gewaltsamen Angriff auf König und Verfassung beabsichtigt
oder wohl gar am Kampfe zwischen Volk und Militär Theil genommen oder sonst ein
gemeines Verbrechen
[p. 03r 04a Original]
verübt zu haben.
leugne insenden.. , daß ich in Dresden oder sonst wo eine Flinte entwendet
hätte,
leugne, eine Flinte besessen zu haben oder jetzt noch eine zu besitzen und
verborgen zu haben.
Auf Vorhalt, daß er gegen den Fleischer Johne nach der Gensd‘armerie=Anzeige
sich geäußert haben soll, daß er eine in Dresden eroberte Flinte mit nach Hause
gebracht habe, spricht er:
Das ist nicht wahr; das sagt mir Johne aus Rachsucht nach, denn derselbe ist
mein Feind, weil ich ihn einmal verklagt habe.
Nach Verlesung und Genehmigung dieses Protokolls durch eigenhändige
Namensunterschrift
[Unterschriften links] Gottlob Carl
Töpelmann Gottlieb Lebrecht Forweg Julius Bernhard Seidel Amtsbeisitzer
[Unterschrift rechts] Franz Pfeifer.
Geschehen und nachrichtlich anher[?]bemerkt in Gegenwart der unterzeichneten
Urkundspersonen Toepelmann, Forwag und Seidel etc.
Hamann Schubat A.. Posth. eod:
ist der Amtsm. Schönberg angewiesen worden die verehl. Pfeifer in Siebenlehn den 5. dec. d. J. 1/29. 2 .. Vormi[ttags] zur Befragung anher zu bestellen Seidel ...
[p. 04a]
Koenigl. Justizamt Nossen den 5. im December 1849
Heute Vormittags erscheint dahier an Königl. Amtsstelle die 47 jährige
lutherische
Christiane Friederike verehel. Lohgerbergeselle Pfeifer in
Siebenlehn, wird von dem Grunde ihrer Vorforderung in Kenntniß gesetzt, zur
wahrheits= und eidesgemäßen Aussage anermahnt und befragt, wie folgt:
Der Schuhmachergeselle Joseph Franz Pfeifer aus Siebenlehn ist mein Sohn
und bestätige ich allerdings, daß ich eine Tochter in Dresden an den Maurer
Haase verheiratet habe,
bestätige weiter, in den ersten Tagen des Mai-Aufstandes meinen genannten Sohn geheißen zu haben, nach Dresden zu gehen, um sich selbst zu überzeugen, was meine Tochter, die verehel. Haase, um die ich sehr besorgt war, mache,
bestätige, daß mein Sohn auch sofort nach Dresden gegangen ist und sich daselbst einige Tage aufgehalten hat,
weiß aber nichts davon, daß er bei seinem Rückweg von Dresden eine Flinte mit nach Hause gebracht habe,
weiß ferner nicht und habe nicht gehört, daß er sich einmal geäußert habe, von wem ihm diese Flinte erobert worden sei.
Unter dem Erbieten zur eidlichen Bestärkung auf? Verlesen genehmigt
… Schubart, …
[links eigenhändige Unterschrift] Christiane Friederike Pfeifern
[p. 04r 05a Original]
[links]
die Urkundspersonen Toepelmann Forwag und Seidel
Nachrichtl. durch Schubort A..
[rechts]
Königl. Justizamt Nossen … 7. im December 1849
Heute Nachmittags erschien dahier an Königl. Amtsstelle der 38jährige, lutherische Fleischer
Carl Gottlob Johne in Siebenlehn,
ingleichen der dortige, 27jährige, lutherische Fleischermeister
Friedrich Wilhelm Johne,
werden von dem Grunde ihrer Vorforderung in Kenntniß gesetzt, bedeutet, daß sie vor Gericht zur Angabe der Wahrheit verbunden seien und unter Eidesvorbehalt zuvörderst im Allgemeinen befragt, wie folgt:
Der Schuhmachergeselle Pfeifer sei ihnen personlich recht [p. 5a] wohl bekannt, sie seien aber mit demselben nicht verwandt oder verschwägert, ihm auch sonst in Pflichten nicht zugethan; sie seinen nicht unterrichtet worden, wie sie aussagen sollen, es sei ihnen auch in Rücksicht auf das abzulegende Zeugniß nichts gegeben, auch nichts versprochen worden und sie hätten durch dieses Zeugniß weder einen Schaden zu befürchten, noch Nutzen zu erwarten.
Nach Verneinen der übrigen generellen Zeugenfragen tritt Friedrich Johne einstweilen ab, dagegen depenirt? Gottlob Johne zur Sache auf Befragen Folgendes:
Ich kann mich nicht erinnern, Pfeifern einmal und ..entlich eines Tages alsbald nach Unterdrückung des Maiaufstandes mit einer Flinte gesehen zu haben,
habe auch nicht gehört, daß derselbe sich einmal vor meinem Hause geäußert habe, wie er diese Flinte erobert habe.
Unter dem Erbieten zur eidlichen Bestärkung auf Verlesen genehmigt.
[eigenhändige Unterschrift] Johann Gottlob Johne.
Nach bewirkter Unterschrift tritt Gottlob Johne ab, dagegen tritt wieder zu
Friedrich Wilhelm Johne.
Derselbe spricht sich zur Sache auf sachgemäßes Befragen folgendermaßen aus:
[p. 05r 06a Original]
Der Bäckergeselle Lauenstein in Siebenlehn hat mir eines Tages bald nach der Mairevolution allerdings erzählt, daß p. Pfeifer gleich nach seiner Rückkehr von Dresden mit einer Flinte in die Hempelsche Schankwirthschaft gekommen und ihm, Lauensteinen, erzählt habe, daß von ihm diese Flinte erobert worden sei.
Als ich den Tag nach Unterdrückung des Maiaufstandes, Donnerstags, zur Nachmittagszeit bei meinem Vetter, dem nurgefragten? Johne in der Stube zum Besuch war, und am Fenster saß?, sah ich Pfeifern am? Fenster mit einem vorübergehen. Pfeifer kam da eben von Dresden.
Die Flinte, welche ich übrigens nicht näher zu beschreiben vermag, trug er auf der Achsel.
Johne versichert, die Wahrheit gesagt zu haben, erbietet sich zur eidlichen Bestärkung seiner Aussage und genehmigt auf Vorlesen dieses Protokoll.
[eigenhändige Unterschrift] Friedrich Wilhelm Johne
Darauf tritt ein der Schuhmachergeselle
Joseph Franz Pfeifer in Siebenlehn,
welchem Johne vorhält:
Als ich am Donnerstage Nachmittags nach dem Maiaufstande in der Stube meines Vetters Carl Gottlob Johne am Fenster saß, sah ich …, von Dresden kommend mit einer Flinte auf der Achsel beim Johnschen Hause vorübergehen.
Pfeifer.
Gott bewahre; ich bin ja schon den Mittwoch nach Hause gekommen.
Johne.
Da ist's der Mittwoch gewesen.
Pfeifer.
Bei meinem Eintreffen in Siebenlehn bin ich gar nicht auf die Gasse gekommen, auf welcher Ihr Vetter wohnt, bin ich nicht an dessen Hause vorübergegangen.
Johne.
Lauenstein, der Bäckergeselle, hat mir auch erzählt, daß Sie gleich nach Ihrer Ankunft in Siebenlehn von Dresden mit einer Flinte in der Hempelschen Schankwirthschaft gekommen seien und ihm da erzählt hätten, wie von Ihnen diese Flinte erobert worden sei.
Pfeifer.
Das ist nicht wahr; ich habe mich überhaupt nirgends gerühmet, eine Flinte in Dresden erobert zu haben.
Auf Vorlesen genehmigt und unterschrieben.
[eigenhändige Unterschriften] Franz Pfeifer. Friedrich Wilhelm Johne
[linke Spalte Unterschriften] Gottlieb Carl Töpelmann Gottlieb Lebrecht Forwag Julius Bernhard Seidel Amtsbeisitzer
[rechts]
Geschehen und … [Formelles]
[p. 06r 07a Original ]
[links]
Praesentes
die Urkundspersonen Toepelmann Forwag und Seidel Nachrichtl. durch Schubort, A..
[rechts]
Königl. Justizamt Nossen
den 10. December 1849 erscheint des Vormittags dahier an Königl. Amtsstelle der 26jährige, lutherische Bäckergeselle
Johann Friedrich Lauenstein in Siebenlehn
wird zur Wahrheit und Eidesgemäßen Aussage anermahnt und befragt, wie folgt:
Den Schuhmachergeselle Pfeifer kenne ich von Person recht wohl, ich bin aber mit ihm nicht verwandt, nicht verschwägert, ihm auch sonst in nicht zugethan; ich bin nicht unterrichtet worden, wie ich aussagen soll und habe ich da.. mein Zeugniß weder einen Schaden zu befürchten, noch einen Nutzen zu verhoffen.
Lauenstein verneint die übrigen [p.07a] generellen Zeugenfragen und deponirt zur Sache Folgendes:
Als ich am 9. Mai dieses Jahres zur Mittagszeit, nein Abends, nein in den 3. oder 4. Nachmittagsstunde in die Hempelsche Schankwirthschaft in Siebenlehn kam, um ein Tröpfchen Bier zu trinken, traf ich daselbst Pfeifern, welcher mir zerzählte?, daß er eben von Dresden gekommen sei, da mitgemacht habe und ein Gewehr mitgebracht hätte.
Pfeifer hatte in der That ein Gewehr bei sich; er zeigte es mir; es war eine alte Bayonetflinte mit Percussion; es sollte die von ihm von Dresden mitgebrachte sein.
Ueber sein Verhalten in Dresden und über die Art und Weise, wie die Flinte eigentlich in seinen Besitz gekommen ist, hat er mir weiter nicht erzählt.
Auf Vorlesen genehmigt Lauenstein dieses Protokoll, erbietet sich zur eidlichen Bestärkung seiner Aussage und unterschreibt sich eigenhändig.
[eigenhändige Unterschrift] Johan Friedrich Lauenstein
[links Unterschriften] Gottlieb Carl Töpelmann Gottlieb Lebrecht Forwag Julius Bernhard Seidel, Amtsbeisitzer
[rechts]
Geschehen und nachrichtlich anher bemerkt in Gegenwart der Urkundspersonen Toepelmann, Forwag und Seidel etc:
Hamann Schubort A..
[p. 07r 08a Original]
[links]
An das Stadtgerichts Untersuchungs=Commission Dresden.
Med.
[rechts]
Der Schuhmachergeselle Joseph Franz Pfeifer in Siebenlehn hat es dem bei der denselben wegen Verdachts der Theilnahme an dem Maiaufstande allhier anhängigen Untersuchung zwar einbekannt,
am 5.Mai h.a. von Siebenlehn [gestrichen: Dresden] nach Dresden gegangen zu sein und daselbst bis zum 9. desselben Mts früh sich aufgehalten zu haben,
jedoch geleugnet,
an dem Kampfe in Dresden zwischen Volk und Militär auf irgend eine Weise Antheil genommen und sonst die sogen. provisorische Regierung begünstigt, auch alsbald nach seiner Rückkunft von Dresden in einer Schankwirthschaft zu Siebenlehn – wie ihm allerdings zur Last gelegt ist – sich geäußert zu haben, die da bei sich geführte Bayonetflinte ohne Percussion in Dresden erorbert zu haben,
und zu seiner Rechtfertigung angeführet,
daß er auf Veranlassung seiner Mutter nach Dresden gegangen sei, um sich nach dem Befinden seiner an den Maurergesellen Haase in Dresden verheirateten Schwester – wohnhaft im Grauen Wolf bei der Annen Kirche – zu erkundigen und er während seines ganzes Aufenthaltes [p.8a] in Dresden aus der Wohnung seiner Schwester nicht gekommen sei.
An das verehrl. Stadtgericht zu Dresden ergeht daher hiermir das folgende Gesuch:
die verehel. Haase in Dresden über das vorgedachte Pfeifersche Anführen und überhaupt das Verhalten Pfeifers während des Aufenthaltes desselben in Dresden umständlich zu befragen, diese Befragung namentlich auch darauf zu erstrecken, ob Pfeifer in Dresden [zwei Wörter gestrichen] auch bei dessen Rückkehr nach Siebenlehn mit einer Flinte bewaffnet gewesen und auf welche Art und Weise diese Flinte in seinem Besitz gekommen sei, das hierüber aufzunehmende Protocoll aber in beglaubter Copie baldgefälligst anher gelangen zu lassen.
Königl. Justizamt Nossen, am 11. Decbr. 49.
[ Befragung Lauensteins ]
[links]
Gegenwärtig die Urkundspersonen Toepelmann Forwag und Seidel, Nachrichtl. durch Schubort, A..
[rechts]
Königl. Justizamt Nossen den 14. December 1849
Mündlicher Bestellung zufolge erschienen heute Vormittags dahier an Königl. Amtsstelle der Bäckergeselle Johann Friedrich Lauenstein in Siebenlehn, ingleichen der dasige Schuhmachergeselle
[p. 08r 09a Original]
Joseph Franz Pfeifer
und werden mit einander folgender Maßen in das Gegenwrhbe gestellt:
Lauenstein.
Am 9. Mai h.a. Nachmittags hast du mir in der Hempelschen Schankwirthschaft er zählt, daß Du eben von Dresden gekommen seiest, da mitgemacht und das Bayonetgewehr, welches Du bei Dir hattest, da erobert oder vielmehr mitgebracht hättest.
Pfeifer.
Das ist nicht wahr.
Auf Vorlesen genehmigt; Lauenstein erbietet sich zur eidlichen Bestärkung seiner Aussagen, worauf nachfolgender Eid:
Ich Johann Friedrich Lauenstein schwöre hiermit zu Gott dem Allmächtien, Allwissenden und Allgerechten mit Herzen, Mund und Hand diesen wahren, sch.., leiblichen Eid:
„ daß ich die von mir am 10. ..gegen Mts und am heutigen Tage in dieser Untersuchung erstatteten, auf Verlesen genehmigten Aussagen in reiner und unverfälschter Wahrheit benutze,
So wahr mir Gott helfe
..irt, mit Lauensteinen durchgegangen und; nachdem von ihm das Bl.6b c.7 ersichtliche Protocoll auf wiederholtes Vorlesen genehmigt worden war, von ihm nach vorgängiger Medaeds Verwarnung in feierlicher Stellung nachsprechend zu Gott abgeleistet.
Auf …lesen genehmigt und eigenhändig unterschrieben.
[eigenhändige Unterschrift] Johann Friedrich Lauenstein
Geschehen und nachrichtlich anher bemerkt in Gegenwart der unterzeichneten Urkundspersonen Toepelmann, Forwag und Seidel
Homann Schubort A..
[links eigenhändige Unterschriften] Gottlieb Carl Töpelmann Gottlieb Lebrecht Forwag Julius Bernhard Seidel, Amtsbeisitzer
[p. 09r 10a Original]
Liquidatio judicialis
[eine Seite Abrechnung]
A. S. Eing. am 6.Januar 1850
1 rk. 17 ng 5 pf. Postrech.
Zur Untersuchung wider den Schuhmachergesellen Joseph Pfeiffer übersenden wir dem geehrten obgedachten Königl. Justizamte das, in Verfolg der jenseitigen, unterm 11/17. Decbr. diese Js. anher ergangenen Requisition, über die Abhörung der verehel. Haase aufgenommene Protokoll in beglaubigter Form mit dem Ersuchen um Berichtigung der bei verzeichneten Kosten.
Dresden, den 28n Decbr. 1849.
Des Stadtgerichts Kriminal Abtheilg.
[Unterschrift „Brachmann“?]
Nr. 30 R.B.
[p. 10r 11a fehlt]
[p. 11r 12a Original]
folgt.
Der Schuhmachergeselle Pfeifer in Siebenlehn ist mein Bruder, die übrigen Zeugenfragen verneine ich durchgängig.
Zur Sache:
Mein Bruder kam, irre ich nicht, am Montage den 7. Mai von unserer Mutter in Siebenlehn abgeschickt, um sich nach meinem Befinden zu erkundigen, hierher nach Dresden, suchte mich in der Wohnung, im grauen Wolf auf, und blieb daselbst ohne auszugehen 2. Tage und 2 .Nächte.
Eine Flinte hatte er nicht bei sich, ich weiß auch nicht, falls er eine solche gehabt hat, wie er in den Besitz derselben gekommen ist.
Ueber den Aufstand hat er sich in keiner Weise geäußert, ich habe ihn auch nicht gefragt, wie er hierher gekommen ist und ob er in Begleitung von Bewaffneten gegangen, denn ich schwebte
damals in fortwährender Angst.
Bei uns hat mein Bruder auch nicht von einer eroberten Flinte erwähnt, ich weiß überhaupt nur, daß er wegen meiner nach Dresden gekommen ist und versichere, nichts hierbei wissentlich verschwiegen zu haben.
Vorgel. und genehmigt und
Haase
unterschrieben
[Unterschriften] …. [schöner Stempel des Stadtgerichts]
[p. 12r 13a Original]
JAmt Nossen, am 7.Janr. 1851.
ist Amts.. Schönburg angewiesen worden den Schuhmachergesellen Pfeifer in Siebenlehn den 10. dMon. 11 Uhr Vormi zu bestellen Seidel
Königl. Justizamt Nossen
am 10. Januar 1850.
Heute Vormittags erscheint dahier an Königl Amts-Stelle
der Schumachermeister Joseph Franz Pfeifer in Siebenlehn erhält die Amnestie-Verordnung des Königl. Appellationsgerichts zu Leipzig vom 10. December 1851 gewöhnlicher Maßen publicirt und wird bedeutet, …
Bl. 9b erwachsenen Kosten spätestens bis zum 16. Februar 1851 … zu bezahlen.
Vorgel. und genehmigt … Schubert A..
[eigenhändige Unterschrift] Franz Joseph Pfeifer.
[p. 13a]
Cap. es act: cap: VI R. 470. fol. 163.
Sn. Königl. Majestät wollen aus Gnaden geschehen lassen, daß wider folgende wegen ihrer Betheiligung an den vorjährigen Maiereignissen bei dem Justizamte Nossen zur Untersuchung gezogenen Individuen mit weiterem Verfahren angestanden werde:
pp. pp.
150., den Schuhmachergesellen Joseph Franz Pfeifer,
beide aus Siebenlehn,
pp. pp.
In Gemäßheit des desfalls unter dem 27n vorigen, 7ten dieses Monats anher angegangenen Verordnung des Königlichen Ministerium der Justiz wird daher das Justizamt Nossen hiermit angewiesen, den oben von Nr: 1. bis mit Nö: 151. aufgezählten Angeschuldigten die ihnen zu theil gewordene Amnestie bekannt zu machen, denselben jedoch die in der Sache erwachsenen Kosten antheilig und soviel ein Jeder davon veranlaßt hat, abzufordern, hiernächst der Fortstallung der Untersuchung
eing. am 26. Decbr. 1850.
85 rf 7 ngr 3 Pf. No: 3693
[folgt Addition von 3 Geld-Positionen]
[p. 13r 14a Original]
Leipzig den 10. December 1850.
Königlich Sächsisches Appellationsgericht
D. Schreckenberger
Verglichen und beglaubigt.
Königl. Justizamt Nossen den 10. Januar 1851.
… Schubert Act.
[Siegel des Stadtgerichts Dresden, Criminal-Abteilung]